VRmagic Holding AG – Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der VRmagic Imaging GmbH mit der VRmagic Holding AG

VRmagic Holding AG

Mannheim

HRB 701997

Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung
der VRmagic Imaging GmbH mit der VRmagic Holding AG

 

Die VRmagic Holding AG mit dem Sitz in Mannheim, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Mannheim unter HRB 701997 beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das
Vermögen ihrer 100%igen Tochtergesellschaft VRmagic Imaging GmbH mit dem Sitz in Mannheim,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 725522, als Ganzes
ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff.
UmwG aufzunehmen. Da das Stammkapital der VRmagic Imaging GmbH als übertragender Gesellschaft
vollständig von der VRmagic Holding AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird,
ist ein Beschluss der Hauptversammlung der VRmagic Holding AG über die Zustimmung
zum Verschmelzungsvertrag mit der VRmagic Imaging GmbH nicht erforderlich (§ 62 Abs.
1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der VRmagic
Holding AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem
gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung
und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 Satz 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und
3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung der VRmagic Holding AG
können Aktionäre der VRmagic Holding AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals der VRmagic Holding AG erreichen, jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG
die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der
beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der VRmagic Imaging GmbH über die Zustimmung
zum Verschmelzungsvertrag mit der VRmagic Holding AG ist entbehrlich, da der VRmagic
Holding AG sämtliche Geschäftsanteile an der VRmagic Imaging GmbH gehören, § 62 Abs.
4 Satz 1 UmwG.

Ab dem 20.04.2022 (Datum des Verschmelzungsvertrags) liegen für die Dauer eines Monats
in den Geschäftsräumen der VRmagic Holding AG, Turley-Straße 20, 68167 Mannheim, der
Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei
Geschäftsjahre der VRmagic Holding AG und der VRmagic Imaging GmbH zur Einsicht der
Aktionäre der VRmagic Holding AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der VRmagic
Holding AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch
– dieser Unterlagen.

 

Mannheim, den 20.04.2022

 

Der Alleinvorstand:
Dr. Markus Schill

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