VTB Bank (Deutschland) AG – Hauptversammlung 2017

VTB Bank (Deutschland) AG

Frankfurt am Main

TAGESORDNUNG
der ordentlichen Hauptversammlung

am 17. März 2017, 12:00 Uhr, Rüsterstraße 7–9
in 60325 Frankfurt am Main

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016, des Lageberichtes, des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichtes des Vorstandes

2.

Beschlussfassung über den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der VTB Bank (Deutschland) AG des abgelaufenen Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 16.683.624,99 gemäß § 58 Abs. 4 AktG als Dividende an die alleinige Aktionärin, die VTB Bank (Austria) AG, Wien, auszuschütten.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Der Vorstand schlägt vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

6.

Änderung von § 13 Abs. 2 der Satzung der VTB Bank (Deutschland) AG

Der Vorstand schlägt vor, § 13 Abs. 2 der Satzung der VTB Bank (Deutschland) AG neu zu fassen.

7.

Änderung von § 13a Abs. 2 der Satzung der VTB Bank (Deutschland) AG

Der Vorstand schlägt vor, § 13a Abs. 2 der Satzung der VTB Bank (Deutschland) AG ersatzlos zu streichen.

8.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der VTB Bank (Deutschland) AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass die durch den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der VTB Bank (Deutschland) AG vom 17. März 2011 beschlossene Vergütungsregelung für die Mitglieder des Aufsichtsrates der VTB Bank (Deutschland) AG aufgehoben und somit die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit sofortiger Wirkung gestrichen wird. Der Anspruch der Aufsichtsratsmitglieder der VTB Bank (Deutschland) AG auf die Zahlung eines Sitzungsgeldes und Erstattung ihrer Auslagen, soweit sie diese nach den Umständen für erforderlich halten dürfen, bleibt von diesem Beschluss unberührt.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

 

Frankfurt am Main, im März 2017

Der Vorstand

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