![]() Your Family Entertainment AGMünchen– ISIN DE000A161N14 –
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10. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung Die Aktionärin Genius Brands International, Inc. schlägt vor, zu beschließen: Der Aufsichtsrat soll erweitert werden und daher soll § 9 Abs. 1 der Satzung wie folgt „Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt |
11. |
Beschlussfassung über Ergänzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach Eintragung der unter Tagesordnungspunkt Aufschiebend bedingt auf die Eintragung der unter 1. zu beschließenden Satzungsänderung Michael Jaffa, Santa Monica, USA, General Counsel der Genius Brands International, Michael Jaffa gehört derzeit als nicht geschäftsführendes Mitglied dem Board of Directors |
Begründung der Tagesordnungsergänzungsverlangen
Die neue Aktionärin ist trotz ihrer Beteiligung von unmittelbar rd. 48 % des Grundkapitals
bisher nicht im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten. Die Satzungsänderung soll
dies ermöglichen und Herr Michael Jaffa soll hierfür in den Aufsichtsrat vorbehaltlich
der Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister gewählt werden.
Herr Michael Jaffa ist aufgrund seiner Erfahrungen ein geeignetes Mitglied für den
Aufsichtsrat der Gesellschaft. Zur Klarstellung wird mitgeteilt, dass er kein geschäftsführendes
Mitglied des Verwaltungsrats der Genius Brands International, Inc ist.
Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft:
Vorstand und Aufsichtsrat der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft unterstützen
den Vorschlag der Aktionärin Genius Brands International, Inc. zur Erweiterung des
Aufsichtsrats auf vier Mitglieder durch entsprechende Änderung von § 9 Abs. 1 der
Satzung. Des Weiteren unterstützt der Aufsichtsrat auch die Wahl von Herrn Michael
Jaffa zum Mitglied des Aufsichtsrats.
Herr Michael Jaffa ist General Counsel der Genius Brands International, Inc., dem
kontrollierenden Aktionär. Es bestehen darüber hinaus nach Einschätzung des Aufsichtsrats
zwischen den Kandidaten und der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft, den
Organen der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an
der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär keine persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung
als maßgebend ansehen würde und daher nach Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate
Governance Kodex in seiner aktuellen von der Regierungskommission beschlossenen Fassung
vom 16. Dezember 2019 offenzulegen wäre.
Weitere Informationen zum Werdegang von Michael Jaffa sowie zu dem Wahlvorschlag stehen
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.yfe.tv/hauptversammlung
zur Verfügung.
Internetseite mit Informationen zur Hauptversammlung
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten und freiwilligen
Angaben und Erläuterungen sowie auch die Ergänzung der Tagesordnung sind auch über
die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.yfe.tv/hauptversammlung
zugänglich, auf der sich zudem die Informationen gemäß § 124a AktG sowie die derzeit
gültige Fassung der Satzung der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft befinden.
München, im Mai 2022
Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
Der Vorstand