Deutsche Bildung AG – Hauptversammlung 2018

Deutsche Bildung AG

Frankfurt am Main

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018

am Montag, 27. August 2018, um 14:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskanzlei Bouchon & Partner Rechtsanwälte
Westendstraße 28, 60325 Frankfurt am Main

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu der am Montag, 27. August 2018, um 14:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskanzlei Bouchon & Partner Rechtsanwälte, Westendstraße 28, 60325 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des durch den Vorstand und den Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 und des Berichtes des Aufsichtsrates

Die vorgenannten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Weißfrauenstraße 12-16, 60311 Frankfurt am Main, eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

Adresse für die Anmeldung, eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge an:

Deutsche Bildung AG
Weißfrauenstraße 12-16
D-60311 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 – 920 39 45 – 10
e-mail: hauptversammlung(at)deutsche-bildung.de

Freiwillige Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adresse verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Die Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie sich bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen, so dass die Anmeldung spätestens am 20. August 2018 zugehen muss.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

 

Frankfurt am Main, im Juli 2018

Deutsche Bildung AG

Der Vorstand

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