SCS Standard Computersysteme Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

SCS Standard Computersysteme Aktiengesellschaft

Hamburg

WKN 516 180 (Stammaktien), 516 183 (Vorzugsaktien)
ISIN DE 0005161806 (Stammaktien), DE 0005161830 (Vorzugsaktien)

Einladung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, den 26. Februar 2016, 11:00 Uhr

im Hotel Courtyard by Marriott Hamburg Airport,

Flughafenstraße 47, 22415 Hamburg,

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Nach §§ 95, 101 AktG in Verbindung mit § 6 Absatz 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeiten der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates enden mit der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014/2015 beschließt. Mithin muss der Aufsichtsrat insgesamt neu gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Walter Wellinghausen, Rechtsanwalt, Hamburg

b)

Stefanie Kemper, Rechtsanwältin, Hamburg

c)

Dieter Wopen, Vorstand MK – Kliniken AG, Schöneberg

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 19. Februar 2016 bei der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder an nachstehender Stelle hinterlegen:

SCS Standard Computersysteme AG
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar, bei einem Kreditinstitut oder bei einer Wertpapiersammelbank bitten wir, die hierüber auszustellende Bescheinigung, welche die Anzahl der hinterlegten Stücke nach Gattung zu bezeichnen hat, bis zum 19. Februar 2016 bei der Gesellschaft, Alsterkrugchaussee 283, 22297 Hamburg, einzureichen.

Anträge oder Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an: SCS Standard Computersysteme AG „Hauptversammlung 2016“, Alsterkrugchaussee 283, 22297 Hamburg.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden im Internet unter www.scs-ag.de veröffentlicht.

Neben der persönlichen Stimmrechtsausübung kann jeder Aktionär sein Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.

 

Hamburg, im Januar 2016

SCS Standard Computersysteme Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

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