First Sensor AG – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG – Verschmelzung mit der First Sensor Technology GmbH, Berlin

First Sensor AG
Berlin
ISIN DE0007201907
WKN 720190
Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG –
Verschmelzung mit der First Sensor Technology GmbH,
Berlin

Die First Sensor Technology GmbH, Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 71845 B, soll als übertragende Gesellschaft auf die First Sensor AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 69326 B, verschmolzen werden. Demgemäß überträgt die First Sensor Technology GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die First Sensor AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG). Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 1. Januar 2015 (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung liegt die Jahresbilanz der First Sensor Technology GmbH zum 31. Dezember 2014 als Schlussbilanz zugrunde.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wird am heutigen Tag zum Handelsregister der First Sensor AG eingereicht. Da das Stammkapital der First Sensor Technology GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der First Sensor AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der First Sensor AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der First Sensor Technology GmbH nicht erforderlich. Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der First Sensor AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, §§ 8 Abs. 3 S. 1, Hs. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3 UmwG.

Der Vorstand weist hiermit die Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach bedarf es zum Wirksamwerden des Verschmelzungsvertrages eines Verschmelzungsbeschlusses der Hauptversammlung der First Sensor AG, wenn Aktionäre der First Sensor AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, also mindestens 507.634 Aktien halten, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Das Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an die First Sensor AG zu richten.

In den Geschäftsräumen der First Sensor AG, Peter-Behrens-Straße 15, 12459 Berlin, sind zur Einsicht der Aktionäre folgende Unterlagen ausgelegt:
1.

der Verschmelzungsvertrag,
2.

Jahresabschlüsse und Lageberichte der First Sensor AG für die Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014,
3.

Zwischenbilanz der First Sensor AG zum 30. Juni 2015,
4.

Jahresabschlüsse der First Sensor Technology GmbH für die Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014,
5.

Zwischenbilanz der First Sensor Technology GmbH zum 30. Juni 2015.

Berlin, im Juli 2015

First Sensor AG

Der Vorstand

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