Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft Bremen – Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung an außenstehende Aktionäre der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2014

Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft
Bremen
– WKN 822 200 –
– ISIN DE0008222001 –
Bremer Verkehrsgesellschaft mbH
Bremen
Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung an außenstehende Aktionäre der
Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2014

Der Jahresabschluss der Bremer Straßenbahn AG, Bremen, für das Geschäftsjahr 2014 ist festgestellt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Bremer Verkehrsgesellschaft mbH, Bremen, und der Bremer Straßenbahn AG, Bremen, ist damit die laufende Ausgleichszahlung nach § 304 AktG für die außenstehenden Aktionäre in Höhe von umgerechnet EUR 0,26 je Stückaktie fällig geworden.

Die Auszahlung des Ausgleichs erfolgt ab 01.09.2015 unter Berücksichtigung des gesetzlich vorzunehmenden Abzugs von Kapitalertragsteuer und Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und ggfls. Kirchensteuer) gegen Einreichung des Dividendenscheins Nr. 49 zu den Aktien der Bremer Straßenbahn AG durch die auszahlende Stelle.

Bremen, den 15. Juli 2015

Bremer Straßenbahn AG Bremer Verkehrsgesellschaft mbH

Der Vorstand Die Geschäftsführung

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