IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT – Hinweis über die Verschmelzung der IMMAC Objektmanagement GmbH mit der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 UmwG

IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT
Rendsburg
Amtsgericht Kiel, HRB 2226 RD
Hinweis über die Verschmelzung der IMMAC Objektmanagement GmbH mit der
IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Die IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochter-GmbH mit Sitz in Rendsburg als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 iVm. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Die Gesellschafterversammlung der IMMAC Objektmanagement GmbH wird voraussichtlich am 8. Juli 2015 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen, welcher binnen 6 Monaten nach Stichtag Schlussbilanz zur Vermeidung einer Zwischenbilanz gem. § 63 Abs. 1 Nr. 3 UmwG zum Register der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT eingereicht wurde. Da das Stammkapital der IMMAC Objektmanagement GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der IMMAC Objektmanagement GmbH nicht erforderlich. Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 Satz 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG. Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT erreichen, jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ab dem 8. Juli 2015 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT und der IMMAC Objektmanagement GmbH zur Einsicht der Aktionäre der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

Hamburg, den 8. Juli 2015

IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

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