Piper Deutschland AG – Außerordentliche Hauptversammlung

Piper Deutschland AG
Calden
– ISIN DE0006924202 –
– Wertpapier-Kenn-Nummer 692 420 –

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur Teilnahme an der
am Montag, dem 31. August 2015, um 11.00 Uhr
im Gebäude der Gesellschaft am neuen Flughafen Kassel-Calden
in Calden, Fieseler-Storch-Str. 10
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.

Tagesordnung
1.

Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die GBZ Revisions und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu wählen.
2.

Satzungsänderung – Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:
2.1

Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird auf bis zu vier Vorstandsmitglieder erhöht.
2.2

Dementsprechend werden die auf die Anzahl der Vorstandsmitglieder Bezug nehmenden Regelungen neu gefasst.
a)

§ 5 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand besteht aus einer oder aus zwei bis vier Personen.“
b)

§ 6 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen, so soll er sich eine Geschäftsordnung geben, die vom Aufsichtsrat genehmigt werden muss.“
c)

§ 6 Abs. 2 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen, so sind jeweils nur zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich zur Geschäftsführung befugt.“
3.

Satzungsänderung – Änderung der Regelungen des § 21 zur Abschlussprüfung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:
3.1

Nachdem die Gesellschaft nach Börsenrecht und Handelsrecht keiner Prüfungspflicht mehr unterliegt, entfallen auch satzungsmäßige Prüfungspflichten.
3.2

Dementsprechend werden die auf Prüfungspflichten und die Wahl des Abschlussprüfers Bezug nehmenden Regelungen neu gefasst.
a)

§ 21 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand hat den Jahresabschluss nach den gesetzlichen Vorschriften für das vergangene Geschäftsjahr in den ersten drei Monaten eines jeden Geschäftsjahres aufzustellen. Diese Unterlagen sind unverzüglich mit dem Vorschlag für den Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns dem Aufsichtsrat vorzulegen.“
b)

§ 21 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Hauptversammlung beschließt alljährlich, nach Entgegennahme des gemäß § 171 Abs. 2 des AktG vom Aufsichtsrat zu erstattenden Berichts, in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates, erforderlichenfalls über die Wahl des Abschlussprüfers und in den im Gesetz vorgesehenen Fällen über die Feststellung des Jahresabschlusses.“
4.

Satzungsänderung – Streichung von Sondervorteilen

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

„§ 22 der Satzung wir ersatzlos gestrichen.“

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung (also spätestens am 24. August 2015) unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen. Für den Berechtigungsnachweis genügt ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung (also auf den Beginn des 10. August 2015) zu beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:

Piper Deutschland AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de
Fax: +49 (0) 711 127 79264

Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, sich frühzeitig anzumelden.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform; für die Erteilung von Vollmachten und deren Widerruf an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen kann hiervon Abweichendes vorgesehen sein, wobei wir unsere Aktionäre bitten, sich hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form mit den Genannten abzustimmen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.860.000 und ist eingeteilt in 1.100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien im rechnerischen Nennwert von je EUR 2,60. Von den von der Gesellschaft insgesamt ausgegebenen 1.100.000 Stückaktien sind 1.100.000 Aktien stimmberechtigt.

Anträge

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft ausschließlich per Post unter folgender Anschrift zu übersenden:

Piper Deutschland AG
Flughafen Kassel
Fieseler-Storch-Str. 10
34379 Calden

Calden, im Juli 2015

DER VORSTAND

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