OperaOne AG – Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG mit Zusammenlegung von Aktien

OperaOne AG

Frankfurt am Main

ISIN DE000A1H6YK2

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG mit Zusammenlegung von Aktien

Die außerordentliche Hauptversammlung der OperaOne AG, Frankfurt am Main, hat am 8. September 2015 beschlossen, das bestehende Grundkapital der Gesellschaft von EUR 20.000.000,00, eingeteilt in 20.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach den §§ 222 ff. AktG zum Zwecke der Rückzahlung von Teilen des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 19.950.000,00 auf EUR 50.000,00 in der Weise herabzusetzen, dass je 400 Stückaktien zu je einer Stückaktie zusammengelegt werden. Für jede eingezogene Aktie wird der anteilige Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 ausgezahlt.

Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 78762 am 16. September 2015 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Die Minderheitsaktionäre unserer Gesellschaft werden an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien unserer Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden am 23. Oktober 2015 nach Börsenschluss die alten Aktien von den Depotbanken im Verhältnis 400:1 zusammengelegt. Für je 400 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie erhalten die Aktionäre der OperaOne AG eine neue konvertierte nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A168163).

Die Aktionäre der OperaOne AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 9. November 2015

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (DE000A168155) bemühen.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Der Kapitalrückzahlungsbetrag an die Aktionäre in Höhe von EUR 1,00 je eingezogene Stückaktie kann aufgrund der aktienrechtlichen Bestimmungen erst nach Ablauf der Frist von sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Kapitalherabsetzung (veröffentlicht am 22. Oktober 2015) in das Handelsregister und nachdem die Forderungen der Gläubiger, die sich fristgerecht gemeldet haben, gesichert oder befriedigt worden sind, ausgezahlt werden. Die Aktionäre brauchen hierzu nichts zu veranlassen. Der Betrag wird über die jeweilige Depotbank, bei der die Aktien zum relevanten Stichtag verwahrt werden, voraussichtlich Ende März 2016 ausgezahlt.

 

Frankfurt am Main, im Oktober 2015

OperaOne AG

Der Vorstand

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