AdCapital AG
Tuttlingen
Wertpapier-Kenn-Nummer: 521 450
ISIN: DE 0005214506
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2016
Sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der AdCapital AG am Donnerstag, dem 12. Mai 2016, um 10:30 Uhr, Stadthalle Tuttlingen, Königstraße 39, 78532 Tuttlingen, ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 der AdCapital AG, des Konzernlageberichts der AdCapital AG und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der AdCapital AG zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 5.600.000,00 wie folgt zu verwenden:
Der Gewinnverwendungsvorschlag unterstellt, dass die von der Gesellschaft derzeit noch gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, bis zur Hauptversammlung vollständig veräußert sein werden und somit die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien am Tage der Hauptversammlung 14.000.000 betragen wird. Für den Fall, dass die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien am Tag der Hauptversammlung tatsächlich geringer als 14.000.000 ist, wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,40 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Döringer für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Calwer Straße 7, 70173 Stuttgart, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, und somit mit Beendigung der Hauptversammlung am 12. Mai 2016 endet die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich. Der Aufsichtsrat der AdCapital AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. |
Weitere Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung
Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:
AdCapital AG, c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035/H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 711 127-79264
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zur Verfügung:
AdCapital AG
Frau Adelheid Rzepka-Onhaus
Daimlerstraße 14, 78532 Tuttlingen
E-Mail: hv@adcapital.de
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. April 2016 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der oben hierfür mitgeteilten Adresse bis zum Ablauf des 5. Mai 2016 zugehen.
Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, entnehmen.
Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.
Tuttlingen, im April 2016
AdCapital AG
Der Vorstand