Münchener Verein Projektgesellschaft AG
München
Einladung zur Hauptversammlung
am Dienstag, 05. Juli 2016, 12:00 Uhr
im Sitzungssaal der Direktion des MÜNCHENER VEREIN
Lessingstraße 6, IV. Stock, Zugang über Pettenkoferstr. 19, 80336 München
Tagesordnung:
1. |
Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 |
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2. |
Beschlussfassungen zur Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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3. |
Beschlussfassung zur Ausgliederung der IT-Verträge und Versicherungsvermittlerverträge von der Münchener Verein Lebensversicherung a.G. auf die Gesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: „Dem Ausgliederungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Münchener Verein Lebensversicherung a.G. wird zugestimmt.“ |
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4. |
Beschlussfassung über eine Sachkapitalerhöhung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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5. |
Beschlussfassung zur Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: „Die Satzung der Gesellschaft wird, unter Berücksichtigung auch der unter Ziffer 4 beschlossenen Sachkapitalerhöhung, wie vorgelegt, vollständig neu gefasst.“ |
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6. |
Wahlen in den Aufsichtsrat Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder haben ihr Amt mit Ablauf der Hauptversammlung niedergelegt. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Vorschriften der §§ 96, 101 AktG zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt zur Wahl vor:
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. |
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7. |
Fit & Proper-Richtlinie Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie vorgelegt zu beschließen: „Der geänderten Fit & Proper-Richtlinie wird zugestimmt.“ |
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8. |
Vergütungs-Leitlinie Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie vorgelegt zu beschließen: „Der Vergütungs-Leitlinie, soweit sie die Vergütung des Aufsichtsrats betrifft, wird zugestimmt.“ |
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9. |
Verschiedenes |
Die Vorschläge zur Beschlussfassung sowie die Unterlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten werden der Aktionärin rechtzeitig zugestellt. Zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts ist die Aktionärin Münchener Verein Lebensversicherung a.G. berechtigt.
München, den 31. Mai 2016
Der Vorstand