Münchener Verein Projektgesellschaft AG – Hauptversammlung 2016

Münchener Verein Projektgesellschaft AG

München

Einladung zur Hauptversammlung

am Dienstag, 05. Juli 2016, 12:00 Uhr

im Sitzungssaal der Direktion des MÜNCHENER VEREIN

Lessingstraße 6, IV. Stock, Zugang über Pettenkoferstr. 19, 80336 München

Tagesordnung:

1.

Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassungen zur Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

2.1

Dem Vorstand wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 erteilt.

2.2

Dem Aufsichtsrat wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 erteilt.

3.

Beschlussfassung zur Ausgliederung der IT-Verträge und Versicherungsvermittlerverträge von der Münchener Verein Lebensversicherung a.G. auf die Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

„Dem Ausgliederungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Münchener Verein Lebensversicherung a.G. wird zugestimmt.“

4.

Beschlussfassung über eine Sachkapitalerhöhung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

„4.1

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 14.900.000,00 um EUR 100.000,00 (in Worten: einhunderttausend Euro) auf EUR 15.000.000,00 (in Worten: fünfzehn Millionen Euro) durch Ausgabe von 100.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je EUR 1,00 pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von EUR 100.000,00 ausgegeben.

4.2

Zur Zeichnung der Stück 100.000 neuen Aktien wird die alleinige Aktionärin der Gesellschaft, die Münchener Verein Lebensversicherung a.G. mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 350, zugelassen.

4.3

Auf die hiernach gezeichneten 100.000 Aktien hat die Münchener Verein Lebensversicherung a.G. Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie

für die Zeichnung von 50.000 Aktien Vermögensgegenstände nach Maßgabe des zwischen der Münchener Verein Lebensversicherung a.G und der Gesellschaft geschlossenen Ausgliederungsvertrages auf die Gesellschaft überträgt und

für die Zeichnung von weiteren 50.000 Aktien Vermögensgegenstände nach Maßgabe des zwischen der Münchener Verein Lebensversicherung a.G. und der Gesellschaft geschlossenen Bestandsübertragungsvertrages auf die Gesellschaft überträgt.

Soweit der Einbringungswert der übertragenen Vermögengegenstände den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, ist die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft einzustellen.“

5.

Beschlussfassung zur Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

„Die Satzung der Gesellschaft wird, unter Berücksichtigung auch der unter Ziffer 4 beschlossenen Sachkapitalerhöhung, wie vorgelegt, vollständig neu gefasst.“

6.

Wahlen in den Aufsichtsrat

Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder haben ihr Amt mit Ablauf der Hauptversammlung niedergelegt. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Vorschriften der §§ 96, 101 AktG zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt zur Wahl vor:

6.1

Neuwahl Herr Heinrich Mosler,
Ehrenpräsident der Handwerkskammer für Mittelfranken, Nürnberg

6.2

Neuwahl Herr Klaus Nützel,
Präsident der Handwerkskammer für Ostthüringen, Gera

6.3

Neuwahl Herr Hugo Neugebauer
Präsident der Handwerkskammer für Unterfranken, Würzburg

6.4

Neuwahl Herr Georg Schlagbauer,
Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern, München

6.5

Herr Hans Stark,
Ehrenpräsident der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz, Regensburg

6.6

Neuwahl Herr Alexander Holzmann,
Verleger, Bad Wörishofen

6.7

Neuwahl Herr Jürgen Schmid
Präsident a.D. der Handwerkskammer für Schwaben, Augsburg

6.8

Neuwahl Herr Karl-Heinz Schneider,
Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Weimar

6.9

Neuwahl Herr Dr. Georg Haber
Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, Passau/Regensburg

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.

7.

Fit & Proper-Richtlinie

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie vorgelegt zu beschließen:

„Der geänderten Fit & Proper-Richtlinie wird zugestimmt.“

8.

Vergütungs-Leitlinie

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie vorgelegt zu beschließen:

„Der Vergütungs-Leitlinie, soweit sie die Vergütung des Aufsichtsrats betrifft, wird zugestimmt.“

9.

Verschiedenes

Die Vorschläge zur Beschlussfassung sowie die Unterlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten werden der Aktionärin rechtzeitig zugestellt. Zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts ist die Aktionärin Münchener Verein Lebensversicherung a.G. berechtigt.

 

München, den 31. Mai 2016

Der Vorstand

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