Kliniken Bad Bocklet AG – Hauptversammlung 2017

Kliniken Bad Bocklet AG

Bad Bocklet

Wertpapier-Kennnummer: A2DAPB
ISIN: DE000A2DAPB4

Einladung zur Hauptversammlung 2017

am 22. Juni 2017

Unsere Aktionäre werden hiermit zu der

am: Donnerstag, den 22. Juni 2017 um 11.00 Uhr
im: Rehabilitations- und Präventionszentrum Bad Bocklet
Frankenstraße 36, 97708 Bad Bocklet

stattfindenden

Hauptversammlung
der Kliniken Bad Bocklet AG
(nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt)

eingeladen.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2016 nebst den Lageberichten der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2016 und den Konzernabschluss zum 31.12.2016 in seiner Sitzung am 02.05.2017 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1. keine Beschlussfassung erfolgt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der vom Vorstand aufgestellte, vom Aufsichtsrat gebilligte und damit festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Kliniken Bad Bocklet AG weist einen Bilanzgewinn von 296.669,05 € aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn einen Betrag von 207.486,00 € zur Ausschüttung einer Dividende von 3,00 € je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden und

den verbleibenden Betrag von 89.183,05 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Vorstand, Herrn Harald Barlage, für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates,

Herrn Dr. Hubert-Ralph Schmitt Aufsichtsratsvorsitzender
Herrn Wolfgang Kunz Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender
Frau Martha Müller
Herrn Kunibert Schäfer

für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. Es ist Einzelentlastung vorgesehen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jens Kruse, Wirtschaftsprüfer der Kanzlei Rosengarth und Partner GbR, Wirtschaftsprüfer – Steuerberater – Rechtsanwälte, Martin-Luther-Straße 6, 97072 Würzburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

6.

Festlegung der Aufsichtsratsvergütung für die Geschäftsjahre 2016/2017/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, die Vergütung des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 wie folgt festzulegen:

Jahrespauschale 1. Vorsitzender: 12.000,–
Jahrespauschale Stellv. Vorsitzender: 10.000,–
Jahrespauschale übrige Mitglieder: 8.000,–
Hinzu kommt ein Sitzungsgeld in Höhe von: 500,– je Sitzung
sowie die Fahrtkostenerstattung, in Höhe der steuerlich zulässigen Sätze: 0,30 je km

Die vorstehenden Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit diese von den Aufsichtsräten geltend gemacht wird.

II.

Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die nachfolgenden Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung der Kliniken Bad Bocklet AG ausliegen werden, über die Internetseite der Gesellschaft unter http://kbb.de/Hauptversammlung veröffentlicht und liegen auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Frankenstraße 36, 97708 Bad Bocklet aus, wo sie zu den üblichen Geschäftszeiten zugänglich sind:

Einberufung der Hauptversammlung 2017 mit dem darin enthaltenen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat über die Verwendung des Bilanzgewinns

Festgestellter Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016

Gebilligter Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

III.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf des 15.06.2017 in deutscher oder englischer Sprache zur Teilnahme angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 01.06.2017 zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen spätestens bis zum 15.06.2017 unter der folgenden Adresse zugehen:

Kliniken Bad Bocklet AG
c/o Link Market Service GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Fax: 089 21027 289

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind, jedoch nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere auch bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch eine Aktionärsvereinigung, durch ein Kreditinstitut oder durch eine andere Person vertreten lassen. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen, mit diesem gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften gleichgestellten Personen und Institutionen gilt § 135 AktG. Im Übrigen ist eine Vollmacht schriftlich zu erteilen.

Darüber hinaus können die Aktionäre ihr Stimmrecht auch über einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben. In diesem Fall müssen dem Stimmrechtsvertreter Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden; ohne solche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmachtsformulare mit Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts können Sie auf unserer Homepage unter

www.kbb.de/Hauptversammlung

abrufen oder bei der Gesellschaft anfordern. Die Vollmacht und die Weisungen für den Stimmrechtsvertreter sind schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu erteilen und sollten der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 21.06.2017 unter der angegebenen Adresse zugehen.

Kliniken Bad Bocklet AG
c/o Link Market Service GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Fax: 089 21027 289

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 8.575.000 EUR und ist in 85.750 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 16.588 eigene Aktien aus dem Erwerb nach § 71 Nr. 3 AktG. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beläuft sich somit auf 69.162 Stück.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind schriftlich, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Kliniken Bad Bocklet AG
c/o Link Market Service GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Fax: 089 21027 298

Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kbb.de/Hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht, wenn diese Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung einschließlich der Begründung mindestens vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 07.06.2017 (24:00 Uhr), der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind.

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung eines Gegenantrags insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden.

 

Bad Bocklet, 10.05.2017

Kliniken Bad Bocklet AG

Harald Barlage
Vorstand

TAGS:
Comments are closed.