Festsetzung der Vergütung für den Aufsichtsrat 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:
„Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für das Geschäftsjahr 2018 neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen und einer ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer eine feste, als Geschäftsaufwand zu verbuchende Vergütung von insgesamt 96.585,– EUR. Auf Veranlassung des Ministeriums für Finanzen und Europa soll die o.g. Regelung ab dem Geschäftsjahr 2018 nicht für die aktuellen Ministerinnen und Minister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gelten. Für diese wird keine Vergütung vorgesehen und beträgt daher Null Euro.“
Der guten Ordnung halber weist die SIKB – entgegen der Auffassung des Ministeriums für Finanzen und Europa – darauf hin, dass dieser Beschluss nach ihrer und der Einschätzung ihrer Rechtsberatung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des § 113 AktG verstößt und eine Rechtsfolge die Anfechtbarkeit dieses Beschlusses sein kann. Die SIKB geht im Hinblick darauf, dass diese Ungleichbehandlung von den Betroffenen selbst initiiert wurde, aber davon aus, dass eine Anfechtung nicht erfolgen wird, was in der Sitzung des Aufsichtsrates am 08.04.2019 auch mündlich von diesen bestätigt wurde.
Die Auszahlung der Vergütung erfolgt daher, wie bisher, nach der Hauptversammlung, allerdings unter dem Vorbehalt einer Rückforderung bei Anfechtung. Die Anfechtungsfrist beträgt einen Monat.
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