Saarländische Investitionskreditbank Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Saarländische Investitionskreditbank Aktiengesellschaft
Saarbrücken
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 09.05.2019

Saarländische Investitionskreditbank Aktiengesellschaft

Saarbrücken

EINLADUNG

Wir laden die Aktionäre der Bank zu der am

Donnerstag, 13.06.2019, 14.00 Uhr

im Sitzungssaal 003 im Erdgeschoss des atrium Haus der Wirtschaftsförderung, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bank für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn
(einschl. Gewinnvortrag EUR 7.920,60 *) von
EUR 193.846,94
wie folgt zu verwenden:
Zuweisung zu den (anderen) Gewinnrücklagen EUR 190.000,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 3.846,94
EUR 193.846,94

*) Der im Vorjahr im Rahmen der Gewinnverwendungsbeschlüsse ausgewiesene Gewinnvortrag auf neue Rechnung belief sich auf EUR 7.920,59. Bei der Differenz von EUR 0,01 handelt es sich um eine Rundungsdifferenz, die sich im Rahmen der Aufteilung des Gesamtausschüttungsbetrages auf die einzelnen Gesellschafter ergab.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Festsetzung der Vergütung für den Aufsichtsrat 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für das Geschäftsjahr 2018 neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen und einer ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer eine feste, als Geschäftsaufwand zu verbuchende Vergütung von insgesamt 96.585,– EUR. Auf Veranlassung des Ministeriums für Finanzen und Europa soll die o.g. Regelung ab dem Geschäftsjahr 2018 nicht für die aktuellen Ministerinnen und Minister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gelten. Für diese wird keine Vergütung vorgesehen und beträgt daher Null Euro.“

Der guten Ordnung halber weist die SIKB – entgegen der Auffassung des Ministeriums für Finanzen und Europa – darauf hin, dass dieser Beschluss nach ihrer und der Einschätzung ihrer Rechtsberatung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des § 113 AktG verstößt und eine Rechtsfolge die Anfechtbarkeit dieses Beschlusses sein kann. Die SIKB geht im Hinblick darauf, dass diese Ungleichbehandlung von den Betroffenen selbst initiiert wurde, aber davon aus, dass eine Anfechtung nicht erfolgen wird, was in der Sitzung des Aufsichtsrates am 08.04.2019 auch mündlich von diesen bestätigt wurde.

Die Auszahlung der Vergütung erfolgt daher, wie bisher, nach der Hauptversammlung, allerdings unter dem Vorbehalt einer Rückforderung bei Anfechtung. Die Anfechtungsfrist beträgt einen Monat.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 die Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu wählen. Die Konditionen bleiben zum Vorjahr unverändert und betragen EUR 108.528,– brutto.

6.

Verschiedenes

 

Saarbrücken, 02.05.2019

DER VORSTAND

Doris Woll               Achim Köhler

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