Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Deutsche Grundstücksauktionen AG Berlin |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 | 10.05.2019 |
Deutsche Grundstücksauktionen AGBerlinISIN: DE0005533400
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Deutschen Grundstücksauktionen AG für das Geschäftsjahr 2018 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.619.979,22 wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Herrn Dipl.-Kfm. Maximilian Graf von Schwerin, Wirtschaftsprüfer, wohnhaft in Berlin, geschäftsansässig Spichernstraße 2 in 10777 Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und die entweder bis spätestens Montag, den 17.06.2019 bei unserer Gesellschaft oder der nachstehenden Hinterlegungsstelle: Oldenburgische Landesbank AG oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar während der üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen; im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einer Wertpapiersammelbank oder einem Notar ist die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens am 17.06.2019 bei der Gesellschaft einzureichen.
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens bis zum Ablauf des 17. Juni 2019, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmevoraussetzungen dar.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch für die Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind.
Bevollmächtigung eines Dritten
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung erfolgen. Zur Bevollmächtigung und Weisungserteilung kann der entsprechende Abschnitt auf der Eintrittskarte verwendet werden, die den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung durch die Gesellschaft übersandt wird.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Danach sind die vorgenannten Personen oder Institutionen insbesondere verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Darüber hinaus sind in diesen Fällen möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer nach § 135 AktG diesen gleichgestellten Personen rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person wegen etwaiger weiterer Besonderheiten der Bevollmächtigung abzustimmen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift
Deutsche Grundstücksauktionen AG
– Der Vorstand –
Kurfürstendamm 65, 10707 Berlin
Telefax: +49 30 884 68 888
E-Mail: info@dga-ag.de
Etwaige Anträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 9.Juni 2019, 24.00 Uhr, der Gesellschaft zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt dies nicht. Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internet-Adresse
www.dgainvestor.de
zugänglich machen.
Der Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen ab der Einberufung der Hauptversammlung zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 10707 Berlin, Kurfürstendamm 65, aus und werden außerdem während der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Sie sind außerdem über die Internet-Adresse
www.dgainvestor.de
abrufbar.
Berlin, im Mai 2019
Deutsche Grundstücksauktionen AG
Der Vorstand