Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG Karlsruhe |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 21.06.2019 |
Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AGKarlsruheAmtsgericht Mannheim, HRB Nr. 107723Einladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden unsere Aktionäre zu deram Mittwoch, den 24. Juli 2019, 19:00 Uhrim Karl-Benz-Saal der Europahalle Karlsruhe, Hermann-Veit-Straße 7, 76135 Karlsruhestattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG, Sitz Karlsruhe ein.Tagesordnung
Teilnahme: Anträge von Aktionären: Anträge und Gegenanträge gem. § 126 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt können an den Vorstand der AG gerichtet werden. Wir werden zugänglich zu machende Anträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.gphs-ka.de/Hauptversammlungveröffentlichen. Entsprechend § 126 Abs. 1 AktG werden dabei alle bis zum 10.07.2019, 24.00 Uhr, (bis 14 Tage vor der Hautversammlung) eingehende Anträge zu den Tagesordnungspunkten berücksichtigt. Die Hauptversammlung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG wird im elektronischen Bundesanzeiger am 19.06.2019 veröffentlicht. Insbesondere möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen 1. Gem. § 11 Ziff. 4 sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung die Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Aktionäre sich mindestens drei Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft anmelden. 2. Gem. § 12 Ziff. 3 der Satzung kann Stimmrechtsvollmacht erteilt werden, sie muss jedoch in schriftlicher Form der Gesellschaft vorliegen. Das Stimmrecht kann nur durch den Aktionär selbst, einen anderen Aktionär oder durch den Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie des Aktionärs ausgeübt werden. Siehe Anlage Rückantwort mit Vollmacht 3. Beschlüsse über Anträge können nur gefasst werden über Gegenstände der Tagesordnung, die ordnungsgemäß bekannt gemacht sind (§ 124 Abs. 4 AktG). Bezüglich des Antragsrechts der Aktionäre ist auf §§ 122 – 124 AktG hinzuweisen: danach können nur Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung einer Hauptversammlung bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe an den Vorstand so rechtzeitig zu stellen, dass diese Gegenstände spätestens binnen 10 Tagen nach der Einberufung der Hauptversammlung noch bekannt gemacht werden können.
Karlsruhe den, 19.06.2019 Der Vorstand |