Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG
Karlsruhe
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 21.06.2019

Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG

Karlsruhe

Amtsgericht Mannheim, HRB Nr. 107723

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Mittwoch, den 24. Juli 2019, 19:00 Uhr

im Karl-Benz-Saal der Europahalle Karlsruhe, Hermann-Veit-Straße 7, 76135 Karlsruhe

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG, Sitz Karlsruhe ein.

Tagesordnung

TOP 1

Bericht über das Geschäftsjahr 2018

Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses mit Lagebericht zum 31.12.2018.

TOP 2

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2018

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss i.H. von € 48.741,47 dem Bilanzverlust gegenzustellen. Unter Berücksichtigung der bisherigen Verlustvorträge von € 2.219.604,08 ergibt sich ein Bilanzverlust von € 2.170.862,61.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt Entlastung von Christian Fitterer vor.

TOP 4

Entlastung des Aufsichtsrats

Es wird vorgeschlagen, die Mitglieder des Aufsichtsrats 2018

Frau Rosa Schilling 01.01.18 – 22.08.2018
Herrn Gerald Erdrich 01.01.18 – 31.12.18
Herrn Prof. Marcus Geimer 01.01.18 – 25.07.18
Knut Laufhütte 25.07.18 – 31.12.18
Klaus Sörensen 14.09.2018 – 31.12.2018

zu entlasten.

TOP 5

Bericht des Vorstandes zum laufenden Geschäftsjahr

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl von einem Aufsichtsratsmitglied

Nach § 8 Ziff. 1 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. §§ 95, 96 Abs. 1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG von der Hauptversammlung zu wählen sind.

Das Aufsichtsratsmitglied Rosa Schilling hat mit Wirkung zum 22. August 2018 ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 14. September 2018 wurde Klaus Sörensen gemäß § 104 Abs. 1 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Nach der gerichtlichen Ergänzung des Aufsichtsrats durch das Amtsgericht Mannheim soll Herr Klaus Sörensen nun von der Hauptversammlung gewählt werden.

Das Aufsichtsratsmitglied Gerald Erdrich hat mit Wirkung zum 31. Januar 2019 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 31. Januar 2019 wurde Frau Christl Gernsbeck gemäß § 104 Abs. 1 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Nach der gerichtlichen Ergänzung des Aufsichtsrats durch das Amtsgericht Mannheim soll Frau Christl Gernsbeck nun von der Hauptversammlung gewählt werden.

a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim bestellten Aufsichtsratsmitglieder

Herrn Klaus Sörensen, Yorckstraße 63, 76185 Karlsruhe
Frau Christl Gernsbeck, Vordersteig 43, 76275 Ettlingen

für die ausgeschiedenen Mitglieder Frau Rosa Schilling und Herrn Gerald Erdrich mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Ziff. 5 der Satzung bis zum Ende der Amtsdauer der ausgeschiedenen Mitglieder Frau Rosa Schilling und Herrn Gerald Erdrich, d.h. für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, also bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021.

Teilnahme:

Anträge von Aktionären:

Anträge und Gegenanträge gem. § 126 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt können an den Vorstand der AG gerichtet werden.

Wir werden zugänglich zu machende Anträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

www.gphs-ka.de/Hauptversammlung

veröffentlichen. Entsprechend § 126 Abs. 1 AktG werden dabei alle bis zum 10.07.2019, 24.00 Uhr, (bis 14 Tage vor der Hautversammlung) eingehende Anträge zu den Tagesordnungspunkten berücksichtigt. Die Hauptversammlung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG wird im elektronischen Bundesanzeiger am 19.06.2019 veröffentlicht.

Insbesondere möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen

1. Gem. § 11 Ziff. 4 sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung die Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Aktionäre sich mindestens drei Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft anmelden.

2. Gem. § 12 Ziff. 3 der Satzung kann Stimmrechtsvollmacht erteilt werden, sie muss jedoch in schriftlicher Form der Gesellschaft vorliegen. Das Stimmrecht kann nur durch den Aktionär selbst, einen anderen Aktionär oder durch den Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie des Aktionärs ausgeübt werden. Siehe Anlage Rückantwort mit Vollmacht

3. Beschlüsse über Anträge können nur gefasst werden über Gegenstände der Tagesordnung, die ordnungsgemäß bekannt gemacht sind (§ 124 Abs. 4 AktG). Bezüglich des Antragsrechts der Aktionäre ist auf §§ 122 – 124 AktG hinzuweisen: danach können nur Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung einer Hauptversammlung bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe an den Vorstand so rechtzeitig zu stellen, dass diese Gegenstände spätestens binnen 10 Tagen nach der Einberufung der Hauptversammlung noch bekannt gemacht werden können.

 

Karlsruhe den, 19.06.2019

Der Vorstand
Christian Fitterer

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