Rubin 95. AG
Berlin
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 4 i. V. m. § 16 Abs. 1 AktG
Die VRB Vorratsgesellschaften GmbH hat uns gemäß § 20 Abs. 4 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an unserem Unternehmen und eine Mehrheitsbeteiligung an unserem Unternehmen gehört.
Berlin, 05.10.2020
Rubin 95. AG
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