tarent AG: Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

tarent AG

Bonn

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Die Gesellschaft hat folgende Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 AktG und § 21 Abs. 1 und Abs. 2 AktG erhalten:

Die Qvest Group GmbH, Köln, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87630, hat gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der tarent AG, Bonn, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 18196 („Gesellschaft“), unmittelbar gehört.

Die RSBG Information & Communication Technologies GmbH, Essen, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30256, hat gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Qvest Group GmbH gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

Die RSBG SE, Essen, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29858, hat gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG sowie § 21 Abs. 1 und Abs. 2 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Qvest Group GmbH gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

Die RAG-Stiftung, Essen, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 9004, hat hiermit gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Qvest Group GmbH gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

 

Im März 2021

Der Vorstand

 

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