Badische Staatsbrauerei Rothaus Aktiengesellschaft: Public Corporate Governance Kodex Bericht für das Geschäftsjahr 2020

Badische Staatsbrauerei Rothaus AG

Grafenhausen

Public Corporate Governance Kodex Bericht
für das Geschäftsjahr 2020

I. Berichtsgrundlage

Die Landesregierung hat am 6. Juli 2018 den Public Corporate Governance Kodex für landesbeteiligte Unternehmen verabschiedet. Hierdurch sind der Vorstand und der Aufsichtsrat verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des PCGK entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Badischen Staatsbrauerei Rothaus AG haben am 26. April 2021 die jährliche Entsprechungserklärung für das Geschäftsjahr 2020 abgegeben und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

II. Geschäftsleitung

Der Vorstand der Badischen Staatsbrauerei Rothaus AG ist derzeit mit einer Person besetzt. Im Geschäftsjahr 2020 war Herr Christian Rasch Vorstand.

III. Vergütung der Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2020

Name Grund-
vergütung
EUR
variable
Vergütung *)
EUR
sonstige
Vergütungen
EUR
Summe
EUR
Christian Rasch 294.999,96 94.593,17 19.441,47 409.034,60

*) Anspruch aus 2019, Auszahlung in 2020

IV. Überwachungsorgan

Der Aufsichtsrat der Badischen Staatsbrauerei Rothaus AG besteht aus neun Mitgliedern. Davon werden sechs Mitglieder durch die Hauptversammlung gewählt und abberufen, drei Mitglieder vertreten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

V. Vergütung des Überwachungsorgans für das Geschäftsjahr 2020

Name Funktion AR-
Vergütung
EUR
Sitzungsgeld
EUR
Summe
EUR
Peter Hauk MdL1) Minister für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats 6.500,00 900,00 7.400,00
Gisela Splett 1) Staatssekretärin im Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats 5.500,00 9.00,00 6.400,00
Thomas Strobl 1) Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration 2.500,00 360,00 2.860,00
Gerhard Stratthaus Minister a. D. 2.916,67 360,00 3.276,67
Sandra Boser MdL stellv. Fraktionsvorsitzende 5.000,00 900,00 5.900,00
Dr. Christine Watrinet Geschäftsführerin und Lehrbeauftragte 5.000,00 900,00 5.900,00
Dr. Catharina
Moreno Borchart 2)
Ministerialrätin 5.000,00 900,00 5.900,00
Siegfried Gromann Schlosser, Arbeitnehmervertreter 5.000,00 720,00 5.720,00
Mark Knödler Leiter Einkauf, Arbeitnehmervertreter 5.000,00 720,00 5.720,00
Adriano Pederiva Elektromeister, Arbeitnehmervertreter 5.000,00 720,00 5.720,00

1) Die Mitglieder der Landesregierung und die politischen Staatssekretäre sind verpflichtet, Vergütungen einschließlich Sitzungsgelder aus Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten und allen vergleichbaren Gremien, in denen sie im Zusammenhang mit ihrem Amt tätig sind und als Mitglieder der Landesregierung entsandt werden, in entsprechender Anwendung des § 5 Landesnebentätigkeitsverordnung an das Land abzuliefern, soweit diese im Kalenderjahr insgesamt den Bruttobetrag der Stufe „B6 und höher“ (derzeit 6.100 Euro) übersteigen (Ministerratsbeschluss vom 5. Juli 2016).

2) Es gilt eine Ablieferungspflicht gegenüber dem Land Baden-Württemberg gemäß § 5 der Landesnebentätigkeitsverordnung.

VI. Anteil von Frauen in Führungspositionen und Überwachungsorgan

1. Führungspositionen

Der Bereich der Führungspositionen umfasst auf den Ebenen Vorstand, Bereichsleiter und Abteilungsleiter sechzehn Personen, von denen zwei weiblichen Geschlechts sind.

2. Überwachungsorgan

Von den sechs Personen, die von der Hauptversammlung gewählt wurden und die am 31.12.2020 im Amt waren, sind vier weiblichen und zwei männlichen Geschlechts. Unter den Arbeitnehmervertretern befindet sich keine Frau.

VII. Abweichung von Empfehlungen des PCGK

Den Empfehlungen des PCGK wird in der Badischen Staatsbrauerei Rothaus AG, auch Gesellschaft genannt, grundsätzlich Folge geleistet. Daher wird im Folgenden ausschließlich über die Abweichung hiervon berichtet.

RNr. 31 PCGK Besteht die Geschäftsleitung nur aus einer Person, soll durch geeignete interne Regelungen das „Vier-Augen-Prinzip“ sichergestellt werden.
Gemäß § 6 der Satzung der Gesellschaft ist nur bei einem mehrköpfigen Vorstand keine Alleinvertretung vorgesehen.

VIII. Entsprechenserklärung von Geschäftsleitung und Überwachungsorgan

Der Vorstand und der Aufsichtsrat erklären, dass den Empfehlungen des PCGK – mit Ausnahme der unter den Ziffern VII. dargestellten Abweichung – entsprochen wurde und wird.

Rothaus, 26. April 2021

Der Vorstand
Christian Rasch
Der Aufsichtsratsvorsitzende
Peter Hauk
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