Energiekontor AG: Bekanntmachung nach § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG über die Einziehung von eigenen Aktien zwecks Herabsetzung des Grundkapitals

Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 11.05.2021:

Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 10.05.2021

Energiekontor AG

Bremen

– ISIN DE0005313506 –

Bekanntmachung nach § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
über die Einziehung von eigenen Aktien zwecks Herabsetzung des Grundkapitals

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 21. Mai 2015 war der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben und einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Auf Grundlage dieser Ermächtigung hatte die Gesellschaft bis zum 8. Mai 2020 377.144 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 je Aktie über die Börse erworben. Unter Ausnutzung der vorstehend wiedergegebenen Ermächtigung zur Einziehung eigener nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen Aktien hat der Vorstand am 30. September 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 14.678.160,00 um € 350.000,00 auf € 14.328.160,00 herabzusetzen. Entsprechend verblieben im Besitz der Gesellschaft aus diesem Aktienrückkauf 27.144 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 20. Mai 2020 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat die Gesellschaft im Zeitraum vom 7. Juli 2020 bis 5. Mai 2021 176.378 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 je Aktie über die Börse erworben.

Auf Grundlage dieser Ermächtigungen hatte die Gesellschaft bis zum 5. Mai 2021 insgesamt 203.522 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,– je Aktie über die Börse erworben.

Unter Ausnutzung der vorstehend wiedergegebenen Ermächtigungen zur Einziehung eigener nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen Aktien hat der Vorstand am 5. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 14.328.160,– um € 203.522,– auf € 14.124.638,– durch Einziehung von 203.522 voll eingezahlten Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von € 1,– je Aktie herabzusetzen.

Zur Ausführung der Einziehung wird der Vorstand die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, anweisen, die auf dem Depot der Gesellschaft verbuchten 203.522 auf den Inhaber lautenden Stückaktien auszubuchen.

Die als Folge der Kapitalherabsetzung erforderliche Anpassung der Satzung hat der Aufsichtsrat beschlossen.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nach Wirksamwerden der Einziehung € 14.124.638,– und ist in 14.124.638 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00) eingeteilt.

Bremen, im Mai 2021

Der Vorstand

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