Phi-Stone AG: Bezugsangebot

Phi-Stone AG

Kiel

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat den Vorstand am 11.09.2020 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.08.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.500,00 € gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I 2020, § 3 Abs. 9 der Satzung), und zwar durch Ausgabe von bis zu 3.500 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie (im Folgenden auch „neue Stammaktien der 1. Tranche“). Die erste Tranche des Genehmigten Kapitals I 2020 wurde bereits ausgenutzt, und eine Kapitalerhöhung um 2.150,00 € durch Ausgabe von 2.150 neuen Stammaktien der 1. Tranche durchgeführt.

In weiterer Ausnutzung der Ermächtigung und unter Beachtung der Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses hat der Vorstand am 19.05.2021/​20.05.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 72.150,00 € um bis zu 1.350,00 € durch Ausgabe von bis zu 1.350 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie (im Folgenden auch „neue Stammaktien der 2. Tranche“) zu erhöhen. Die neuen Stammaktien der 2. Tranche werden zu einem Ausgabepreis von 63,00 € je Aktie einschließlich Einlageleistung und Agio ausgegeben. Sie nehmen ab dem 01.01.2021 am Jahresgewinn der Gesellschaft teil.

Die neuen Stammaktien der 2. Tranche werden zunächst den bisherigen Aktionären im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung, also im Verhältnis alt zu neu 53,44 zu 1 zum Bezug angeboten.

Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihr Bezugsrecht bis zum

10.06.2021

durch formlose Erklärung gegenüber der Gesellschaft auszuüben. Möglich ist die Ausübung z. B. mündlich, fernmündlich, per Post unter der Anschrift Phi-Stone AG, Dorfstraße 2, 24247 Mielkendorf oder per E-Mail unter

vorstand@phi-stone.de

Vordrucke für die Bezugserklärung, welche jedoch nicht genutzt werden müssen, können bei der Gesellschaft angefordert werden.

Wenn und soweit die Aktionäre innerhalb der vorstehenden Bezugsfrist keinen Gebrauch von ihrem gesetzlichen Bezugsrecht machen, ist der Vorstand ermächtigt, die nicht fristgemäß gezeichneten Aktien sämtlichen Aktionären oder Dritten zum Bezug anzubieten.

Kiel, 27.05.2021

Der Vorstand

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