AVESCO FINANCIAL SERVICES Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021

avesco Financial Services AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft laden wir Sie am

Donnerstag, 15. Juli 2021, um 11:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Mohrenstraße 34, 10117 Berlin,

herzlich ein.

Tagesordnung

1)

Vorlage des Jahresabschlusses und Lageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

2)

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

3)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Vorstand Oliver N. Hagedorn Entlastung für die Amtsführung in dem Geschäftsjahr 2020 zu erteilen.

4)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern

a)

Dr. Ingo Mantzke

b)

Johannes Lucas

c)

Elke Kerkhoff

Entlastung für die Amtsführung in dem Geschäftsjahr 2020 zu erteilen.

5)

Schaffung eines genehmigten Kapitals

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zu ermächtigen, bis längstens zum 14. Juli 2026 das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 244.725 Euro um bis zu 71.725 Euro zu erhöhen durch Ausgabe von bis zu 71.725 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien gegen Bareinlage. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Beschluss des Vorstandes über die Kapitalerhöhung, ihre Ausgestaltung im einzelnen und der Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates. Mit dieser Erhöhung sollen liquide Mittel eingenommen werden, die für folgende Zwecke bestimmt sind:

Investition in neue Arbeitsplätze (qualifizierte Kundenberater, Backoffice-Mitarbeiter, Infrastruktur), um das Wachstum der Gesellschaft zu ermöglichen.

Marketing (Kommunikation unserer Strategie und Ergebnisse – auf Road Shows, Kundenveranstaltungen und Seminaren)

Stärkung der Substanz an Finanzmitteln der Gesellschaft (Rücklagen, Liquiditätspolster)

Ein Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre ist nur zulässig bei Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter oder bei einer Kapitalerhöhung, mit der zusammen die in dem vorangegangenen Zeitjahr insgesamt nicht mehr als 10 % des derzeitigen Grundkapitals aufgrund der Ermächtigung ausgegeben wurden. Die Aktienausgabe darf im letzteren Fall den Börsenpreis, und, in Ermangelung eines solchen, den Marktpreis um höchstens 10 % unterschreiten. Der Bericht des Vorstandes zur Begründung der Kapitalerhöhung liegt ab Veröffentlichung dieser Einladung in den Räumen der Gesellschaft sowie auf der Hauptversammlung zur Einsicht aus. Jedem Aktionär wird auf Verlangen eine Abschrift erteilt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 4 der Satzung um folgenden Absatz 5 zu ergänzen:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Juli 2026 gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, insgesamt jedoch um höchstens 71.725 Euro durch Ausgabe von höchstens 71.725 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausschließen, wenn

a) die Ausgabe der Aktien ausschließlich an Mitarbeiter als Bestandteil ihrer Vergütung oder zur Einlösung von ihnen als Vergütung gewährten Options- oder Bezugsrechten erfolgt oder

b) die Kapitalerhöhung unter Anrechnung im selben Zeitjahr zuvor erfolgter Kapitalerhöhungen und unter Ausschluss der unter a) genannten Art der Kapitalerhöhung nicht mehr als 10 % des derzeitigen Grundkapitals von 244.725 Euro beträgt. In diesem Fall darf der Ausgabepreis höchstens 10 % unter dem Börsenpreis, in Ermangelung eines solchen unter dem Marktpreis, liegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.

6)

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 die DWP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grafe-Recke-Str. 231 in 40235 Düsseldorf, zu wählen.

 

Berlin im Mai 2021

Oliver N. Hagedorn
Vorstand

 

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