gewoge AG: Ordentliche Hauptversammlung

gewoge AG

Aachen

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, 26. August 2021, 9.30 Uhr, im Novotel, Peterstraße 66, 52062 Aachen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Daneben werden gemäß § 118 Absatz 3 AktG auch die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des durch den Vorstand und den Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020, des Lageberichts 2020, des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und des Berichts des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 5.998.108,65 € eine Dividende in Höhe von 2.800.800,00 € auszuschütten, 100.000,00 € in eine freie Rücklage und 3.097.308,65 € in die Bauerneuerungsrücklage einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 zu beschließen.

5.

Feststellung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2025 festzustellen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

7.

Neuwahl zum Aufsichtsrat

Gemäß § 96 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 8 Absatz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 15 Personen. Neun Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Dabei dürfen fünf Mitglieder von der Stadt Aachen bzw. von einem an deren Stelle tretenden Aktionär, drei Mitglieder von der Sparkassen Immobilien GmbH bzw. eines an deren Stelle tretenden Aktionärs und ein Mitglied von den sonstigen Aktionären vorgeschlagen werden. Ein Mitglied stellt die Stadt Aachen. Sie entsendet als Mitglied den Oberbürgermeister oder einen von ihm bestellten Beamten oder Angestellten. Die Arbeitnehmervertreter entsenden fünf Mitglieder.

Die Amtsdauer der auf Vorschlag der Stadt Aachen gewählten fünf Mitglieder des Aufsichtsrates:

Ratsfrau Claudia Plum
Ratsherr Jakob von Thenen
Ratsherr Manfred Kuckelkorn
Herr Dr. Sebastian Breuer
Herr Rahupriyan Ehanantarajah

endet gemäß Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 06.03.2019 nach Ablauf der Wahlperiode zum 31.10.2020. Gem. § 8 (2) S. 2 der Satzung führt der nach Ablauf der Wahlperiode bestehende Aufsichtsrat die Aufgaben dann bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Aufsichtsrates weiter.

Der Hauptversammlung wurden nachfolgende Wahlvorschläge gemäß Ratsbeschluss der Stadt Aachen vom 18.11.2020 zur Bestellung in den Aufsichtsrat der gewoge AG vorgeschlagen:

Ratsfrau Franca Braun
Ratsherr Dr. Sebastian Breuer
Herr Christoph Giebeler
Herr Bürgermeister Norbert Plum
Ratsherr Jakob von Thenen

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Bezüglich des von der Stadt Aachen direkt entsandten AR-Mitglieds, Herrn Beigeordneten Prof. Dr. Manfred Sicking, hatte der Rat in seiner Sitzung am 06.03.2019 für die Entsendung bzw. Entsendungsdauer eine identische Regelung beschlossen. Hier ist jedoch keine Mitwirkung der Hauptversammlung erforderlich. Die entsprechende Entsendung bzw. ihre Befristung erfolgt unmittelbar durch die Stadt Aachen gegenüber der gewoge AG.

Die Besetzung der übrigen gewählten Aufsichtsratsmitglieder erfolgte bereits in der Hauptversammlung 2020 gemäß § 8 Absatz 3 „Für die übrigen von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder endet das Amt mit Schluss der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“

8.

Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht später als am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten zwei Werktage (Samstage nicht mitgerechnet) vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden.

 

Aachen, den 22. Juli 2021

 

Der Vorstand

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