Studio Babelsberg AG – Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

Studio Babelsberg AG

Potsdam

WKN: A1TNM5
ISIN: DE000A1TNM50

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Dienstag, dem 30. August 2022, um 11:00 Uhr (MESZ)

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Hauptversammlung wird gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 in der Fassung der Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Rechtschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 und verlängert durch Art. 16 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwasser im Juli 2021 sowie zur Abänderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021) vom 10. September 2021 (nachfolgend in der aktuellen Fassung „COVID-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Die Übertragung erfolgt unter

https:/​/​www.studiobabelsberg.com/​ir

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Studio Babelsberg AG, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Potsdam, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 18441 (die „Gesellschaft”), werden die virtuelle Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft, Studio Babelsberg AG, August-Bebel-Str. 26-53, 14482 Potsdam, durchführen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Studio Babelsberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 und des zusammengefassten Lageberichts für die Studio Babelsberg AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021

Diese Vorlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internet-Adresse der Gesellschaft unter

www.studiobabelsberg.com/​ir

zugänglich.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 18.653.568,25, der sich aus dem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 8.306.132,65 und dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 10.347.435,60 zusammensetzt, in Höhe einer Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre zu zahlen (insgesamt EUR 627.238,80) und im Übrigen in Höhe von EUR 18.026.329,45 auf neue Rechnung vorzutragen. Nicht dividendenberechtigt sind die von der Studio Babelsberg AG gehaltenen 819.020 eigenen Aktien.

Die Auszahlung der Dividende wird ab 2. September 2022 fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Studio Babelsberg AG für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

6.

Beschlussfassung zur Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören derzeit Michael Abel, Matthias Platzeck und Maria Terzini an. Auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft hat das Amtsgericht Potsdam Frau Maria Terzini und Herrn Michael Abel jeweils mit Wirkung zum 14. Februar 2022 und bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Die Amtszeit der gerichtlich bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats endet daher mit Ablauf dieser Hauptversammlung am 30. August 2022. Herr Matthias Platzeck wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. Juli 2020 bis zum Ende der Hauptversammlung, die über das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, mithin bis zum Ende der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2024 beschließt, gewählt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie Ziffer 10.1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Nach dem Ausscheiden von Herrn Abel und Frau Terzini zum Ablauf dieser Hauptversammlung, bestünde der Aufsichtsrat nur noch aus einem Mitglied. Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor,

6.1

Michael Abel, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich, und

6.2

Maria Terzini, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich,

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass diese jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

7.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

7.1

Im Zuge der COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber es für Aktiengesellschaften ermöglicht, die Hauptversammlung virtuell abzuhalten. Dieses Format hat sich in der Praxis bewährt, was den Gesetzgeber veranlasst hat, Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung in das Aktiengesetz aufzunehmen, diese also nicht nur im Rahmen einer Sonderregelung zu ermöglichen.

Das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften wurde bereits beschlossen. Die Änderungen im Aktiengesetz treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Sofern die Verkündung am Tag der Hauptversammlung bereits erfolgt ist, schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat vor, die Satzung der Studio Babelsberg AG, zuletzt geändert am 18. August 2016, um folgenden § 14b zu ergänzen:

㤠14b
Virtuelle Hauptversammlung
14b.1 Der Vorstand wird dazu ermächtigt, durch Beschluss vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) abgehalten wird. Diese Ermächtigung ist befristet auf 5 Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung.
14b.2 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung.“
7.2

In § 14 Abs. 14.4 der Satzung der Studio Babelsberg AG, zuletzt geändert am 18. August 2016, ist vorgesehen, dass Anmeldungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung per Telefax zugehen können. Allerdings stellt die Übermittlung per Telefax aufgrund fehlender Sicherungsmaßnahmen in der Regel keine sichere Methode, um sensible personenbezogene Daten zu übermitteln, dar. Aus diesem Grund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, „per Telefax“ aus § 14 Abs. 14.4. der Satzung der Studio Babelsberg AG zu streichen. § 14 Abs. 14.4 der Satzung wäre dann wie folgt gefasst:

§ 14
Sitzungsort, Einberufung und Teilnahme
(…)
14.4

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und rechtzeitig gemeldet sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung in Textform per Post oder auf einem in der Einberufung näher bezeichneten elektronischen Weg unter der in der Einberufung mitgeteilten Adresse zugehen. Der Tag des Zugangs der Anmeldung ist nicht mitzurechnen. Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.“

Die Gesellschaft ist gemäß § 121 Abs. 3 AktG als nichtbörsennotierte Gesellschaft nur verpflichtet, in der Einberufung Angaben zu Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung zu machen. Nachfolgende Hinweise erfolgen daher freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

 

Adressen für die Anmeldung und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung an:

Studio Babelsberg AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30 90 3 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Studio Babelsberg AG
z. H. Bianca Makarewicz
August-Bebel-Straße 26-53
14482 Potsdam
Fax: +49 331 721 21 35
E-Mail: ir@studiobabelsberg.com

 

Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Die COVID-19-Pandemie hat noch immer Auswirkungen auf das Privat- und Wirtschaftsleben in Deutschland und weltweit. Zwar sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung Beschränkungen für die Abhaltung öffentlicher Veranstaltungen nicht mehr in Kraft. Wie die vergangenen zwei Jahre aber gezeigt haben, ist es möglich, dass sich der Pandemieverlauf schnell und unerwartet ändern kann. Somit sind auch neue Einschränkungen nicht ausgeschlossen. Zudem schätzt das Robert-Koch-Institut die derzeitige Gefährdung der Bevölkerung in Deutschland durch das COVID-19-Virus immer noch als hoch ein und empfiehlt weiterhin die Einhaltung der „AHA+L“ Regelungen und die Reduktion von persönlichen Kontakten.

Vor dem Hintergrund der Pandemie hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erlassen, welches in Art. 2 das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie enthält. Dieses Gesetz wurde bereits durch die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Durch Art. 16 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwasser im Juli 2021 sowie zur Abänderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021) vom 10. September 2021 wurde dieses Gesetz noch einmal bis zum 31. August 2022 verlängert.

Art. 2 § 1 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 COVID-19-Gesetz gestatten in ihrer aktuellen Fassung u.a. Aktiengesellschaften wie der Studio Babelsberg AG die Durchführung einer ordentlichen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung.

Unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre an einer zeitgerechten Abhaltung einer ordentlichen Hauptversammlung innerhalb der ersten acht Kalendermonate des Folgejahres sowie unter Abwägung der aktuellen Gefährdungslage im Rahmen der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts und der perspektivischen Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand der Studio Babelsberg AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats zum Schutz der Aktionäre, deren Vertreter sowie der Organe und Mitarbeiter der Studio Babelsberg AG gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz beschlossen, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

Die Rechte der Aktionäre zur Teilnahme, Stimmrechtsausübung, Stimmrechtsvertretung, zu den Fragerechten und zum Widerspruch ergeben sich insoweit aus Art. 2 § 1 COVID-19-Gesetz sowie den allgemeinen Regelungen zur Einladung und Durchführung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft und der Satzung der Gesellschaft, soweit nicht Art. 2 § 1 COVID-19-Gesetz Abweichendes regelt.

 

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist aufgrund des von der Gesellschaft beschlossenen Verfahrens zur Durchführung der Hauptversammlung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19- Gesetz in diesem Jahr nicht möglich. Allerdings ist es für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten möglich, an den Abstimmungen teilzunehmen, Fragen an die Gesellschaft zu adressieren und diese im Rahmen der präsenzlosen Hauptversammlung beantworten zu lassen, Gegen- und Ergänzungsanträge zu stellen und die präsenzlose Hauptversammlung online zu verfolgen.

Zu dieser Art der Teilnahme gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz an der diesjährigen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens am 23. August 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen ist.

Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für das Teilnahmerecht im Sinne von Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz und das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 23. August 2022, 24:00 Uhr (MESZ), entsprechen, da nach der Satzung Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht stattfinden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 23. August 2022. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. Aktionäre können sich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bei der Studio Babelsberg AG unter Angabe des vollständigen Namens sowie der Aktionärsnummer unter der Anschrift:

Studio Babelsberg AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30 90 3 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals auf der Website der Gesellschaft unter:

https:/​/​www.studiobabelsberg.com/​ir

anmelden.

Die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten zusammen mit den Einladungs- und Anmeldeunterlagen persönliche Zugangsdaten zum Aktionärsportal, das sie auf der Website der Gesellschaft unter

https:/​/​www.studiobabelsberg.com/​ir

finden. Diese ermöglichen ihnen die Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsbereichs und damit die Nachverfolgung der vollständigen präsenzlosen Hauptversammlung sowie die Stimmabgabe, die Übermittlung von Fragen und von der Möglichkeit des Widerspruchs zu Beschlüssen der Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

 

Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten üben das Stimmrecht in diesem Fall gemäß den Regelungen von Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz ebenfalls vor der Durchführung der präsenzlosen Hauptversammlung aus.

Die Teilnahme des Bevollmächtigten durch elektronische Zuschaltung über das Aktionärsportal setzt eine Anmeldung mit eigenen Zugangsdaten voraus. Im Aktionärsportal wird nach der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft eine Anmeldebestätigung für den Bevollmächtigten erzeugt, welche die Aktionärsportal-Zugangsdaten für den Bevollmächtigten enthält, die aus der Anmeldebestätigungsnummer und einem Internet-Zugangscode (Passwort) bestehen.

Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann – aber nicht muss –, befindet sich bei den Anmeldeunterlagen, die den Aktionären nach Anmeldung übersandt werden.

Für den Fall der Bevollmächtigung von Intermediären im Sinne von § 135 AktG (u.a. Kreditinstitute) wird weder vom Gesetz Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall besondere Regelungen. Die für die Bevollmächtigung erforderliche Form ist daher bei dem jeweils zu bevollmächtigenden Intermediär zu erfragen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Intermediär erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Vorstehendes gilt sinngemäß für die Bevollmächtigung von Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten (§ 135 Abs. 8 AktG). Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur Aktionäre, sondern auch zur Bevollmächtigung berechtigte Intermediäre nicht physisch an der präsenzlosen Hauptversammlung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz teilnehmen, sondern vorab die von ihnen zu vertretenden Stimmen entsprechend den nachfolgend beschriebenen Verfahren zur Stimmabgabe abgeben.

Bevollmächtigte können (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären des Weiteren die Möglichkeit an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären oder deren Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus. Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen Aktionäre oder deren Bevollmächtigte zwingend Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig.

Diejenigen Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, müssen ebenfalls zur Hauptversammlung angemeldet sein. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung und der Widerruf von Weisungen bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft bis einschließlich 29. August 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter Angabe des vollständigen Namens sowie der Aktionärsnummer unter folgender Adresse zugehen:

Studio Babelsberg AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30 90 3 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Ebenso steht dafür das passwortgeschützte Aktionärsportal auf folgender Website

https:/​/​www.studiobabelsberg.com/​ir

bis zum Ende der Generaldebatte im Rahmen der Hauptversammlung zur Verfügung.

Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen zur diesjährigen Hauptversammlung.

 

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl und elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch durch Briefwahl und elektronische Briefwahl im Sinne von Art. 2 § 1 COVID-19-Gesetz abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl und der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann schriftlich oder in Textform erfolgen und muss bis einschließlich 29. August 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter Angabe des vollständigen Namens sowie der Aktionärsnummer unter folgender Adresse eingegangen sein:

Studio Babelsberg AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30 90 3 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Für die Briefwahl in schriftlicher Form bzw. in Textform steht den Aktionären das den Anmeldeunterlagen beigefügte Formular zur Verfügung, das an die obenstehende Adresse für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung zurückgesendet werden muss.

Für die elektronische Briefwahl steht das passwortgeschützte Aktionärsportal auf folgender Website

https:/​/​www.studiobabelsberg.com/​ir

bis in die Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte zur Verfügung.

Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Stimmen per Briefwahl oder elektronischer Briefwahl sind bis zum vorstehend genannten Zeitpunkt jeweils auf gleichem Wege möglich.

Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen zur diesjährigen Hauptversammlung.

 

Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung

Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über das InvestorPortal per Briefwahl) ausgeübt bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das InvestorPortal, 2. per E-Mail, 3. per Fax und 4. per Brief.

Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Stimmen bzw. Vollmachten und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich. Eine spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe. Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.

Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen in mehr als einer Form der Stimmrechtsauübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär im Sinne von § 135 AktG sowie an Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten (§ 135 Abs. 8 AktG).

Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts erbietet zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

 

Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstands werden für Berechtigte live im Internet übertragen. Darüber hinaus wird in dem für die Hauptversammlung zur Verfügung gestellten, passwortgeschützten Aktionärsportal, auf welches nur über die mit den Anmeldeunterlagen erhaltenen Zugriffsdaten ein Zugriff besteht, die vollständige präsenzlose Hauptversammlung, das heißt insbesondere auch die Beantwortung von Fragen sowie die Verkündung der Beschlussergebnisse übertragen. Die vollständige Übertragung erfolgt im passwortgeschützten Aktionärsportal auf folgender Website:

https:/​/​www.studiobabelsberg.com/​ir

 

Rechte der Aktionäre

Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:

1.

Recht auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 824.999 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft schriftlich (§ 126 BGB) oder in elektronischer Form, d. h. unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) bis zum Ablauf des 05. August 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter Angabe des vollständigen Namens sowie der Aktionärsnummer unter der nachfolgenden Adresse zugehen:

Studio Babelsberg AG
z. H. Bianca Makarewicz
August-Bebel-Straße 26-53
14482 Potsdam
E-Mail: ir@studiobabelsberg.com

2.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Wenn ein Aktionär Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat stellt oder Wahlvorschläge unterbreiten möchte, sind diese ausschließlich unter Angabe des vollständigen Namens sowie der Aktionärsnummer an folgende Adresse zu richten:

Studio Babelsberg AG
z. H. Bianca Makarewicz
August-Bebel-Straße 26-53
14482 Potsdam
Fax: +49 331 721 2135
E-Mail: ir@studiobabelsberg.com

Gegenanträge sind zu begründen, Wahlvorschläge hingegen nicht. Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 15. August 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der genannten Adresse eingegangenen und zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden wir im Internet unter

https:/​/​www.studiobabelsberg.com/​ir

veröffentlichen.

Anderweitig adressierte oder nach Fristablauf eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse einsehbar sein.

Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag gilt nach Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

3.

Fragerecht des Aktionärs

Jedem Aktionär ist grundsätzlich auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz ist aufgrund der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten die Ausübung des Auskunftsrechts nicht im gewohnten Rahmen möglich.

Der Aktionär hat allerdings gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz ein Fragerecht, so dass jeder angemeldete Aktionär im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen an die Verwaltung richten kann. Um das Fragerecht auszuüben, sind die Fragen hierfür unter Angabe des vollständigen Namens sowie der Aktionärsnummer im passwortgeschützten Aktionärsportal unter folgender Website einzugeben:

https:/​/​www.studiobabelsberg.com/​ir

oder an folgende Adresse zu richten:

Studio Babelsberg AG
Investor Relations
E-Mail: hv2022@studiobabelsberg.com

Die Fragen in deutscher Sprache müssen gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, das heißt bis zum 28. August 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft über die vorstehend genannten Kanäle, das heißt per E-Mail oder über das passwortgeschützte Aktionärsportal, eingehen.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet; er kann auch vorgeben, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind.

Die Gesellschaft behält sich vor, bei der Fragenbeantwortung jeweils den Namen und ggf. Wohnort bzw. Sitz des fragenden Aktionärs und/​oder seines Bevollmächtigten zu nennen, soweit der Namensnennung bei der Übermittlung der Frage im InvestorPortal nicht ausdrücklich widersprochen wird.

4.

Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung ausgeübt haben, können – persönlich oder durch Bevollmächtigte – während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung im Aktionärsportal unter

https:/​/​www.studiobabelsberg.com/​ir

mit den genannten Zugangsdaten abweichend von § 245 Nr. 1 AktG Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung einlegen, ohne dass sie physisch in der Hauptversammlung erscheinen.

 

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Die zu den Tagesordnungspunkten zugänglich zu machenden Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.studiobabelsberg.com/​ir

zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.

Die Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung, insbesondere zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung, können ebenfalls im Internet unter

https:/​/​www.studiobabelsberg.com/​ir

eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter dieser Internetadresse bekannt gegeben.

 

Angabe nach § 125 Abs. 1 S. 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

 

Hinweis zum Datenschutz gem. § 13, 14 DSGVO

Sie finden auf unserer Internetseite unter

https:/​/​www.studiobabelsberg.com/​ir

unsere Datenschutzerklärung zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten. Die in dieser Datenschutzerklärung genannten Regeln wenden wir auch für die zur Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung erhobenen Daten an.

Von dem an der Hauptversammlung mitwirkenden Auftragsverarbeiter (Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, München) liegt uns eine Datenschutzerklärung zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vor.

 

Potsdam-Babelsberg, im Juli 2022

Vorstand der Studio Babelsberg AG

 

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