KST Beteiligungs AG
Stuttgart
ISIN DE000A161309
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Montag, den 24. Juli 2023 um 11:00 Uhr, Einlass ab 10:30 Uhr,
im SSB-Veranstaltungszentrum Waldaupark, Raum Degerloch,
Friedrich-Strobel-Weg 4–6, 70597 Stuttgart,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 nebst Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Die zuvor genannten Unterlagen sind im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter
und dort im Bereich Hauptversammlungen unter
abrufbar. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit festgestellt hat. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats Im Rahmen der Hauptversammlung ist die Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder stellen sich zur Wiederwahl zur Verfügung. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Herren bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: Martin Schmitt, Gechingen, Dipl.-Betriebswirt (BA) Professor Dr. Peter Steinbrenner, Affalterbach, Florian Fenner, Mailand (Italien), Fondsmanager Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BW Revision GmbH, Kelterstr. 69, 73265 Dettingen unter Teck, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. |
Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der KST Beteiligungs AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Ein Anmeldebogen wird jedem Aktionär mit der Einladung zugesandt.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 17. Juli 2023 zugegangen sein. Die Anmeldung kann entweder in Textform (§ 126b BGB) an nachfolgende Adresse oder per E-Mail unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse übermittelt werden:
KST Beteiligungs AG
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
E-mail: info@kst-ag.de
Nach Eingang des Anmeldebogens bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre um frühzeitige Übersendung des Anmeldebogens an die Gesellschaft.
Umschreibungen im Aktienregister finden vom Beginn des 18. Juli 2023 bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung nicht statt.
Weitere Hinweise
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachtserteilung das von der Gesellschaft mit dem Anmeldebogen übersandte Vollmachtsformular zu verwenden. Für Kreditinstitute und eine in §§ 135 Absatz 8 AktG und 135 Absatz 10 AktG i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG genannte Person oder Personenvereinigung gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vollmachtserteilung.
Wir bieten unseren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreterinnen bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Die Gesellschaft hat Frau Sabine Schmitt als Stimmrechtsvertreterin mit dem Recht der Unterbevollmächtigung benannt. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin bevollmächtigen möchten, müssen dieser in jedem Fall schriftlich Weisung für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Diese Vollmacht und Weisungen sind bis spätestens 20. Juli 2023 (Eingang bei der Gesellschaft) an die nachfolgend genannte Adresse bzw. E-Mail-Adresse der Gesellschaft per Post oder E-Mail zu senden, soweit die Vollmachten nicht der Gesellschaft in der Hauptversammlung vor der Abstimmung vorgelegt werden. An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich uneingeschränkt möglich.
Anfragen, Mitteilungen und Anträge von Aktionären können ausschließlich entweder schriftlich an die Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse
KST Beteiligungs AG
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: info@kst-ag.de
übermittelt werden.
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten und Anträge von Aktionären sowie ggf. weitere Informationen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite des Unternehmens unter
www.kst-ag.de
im Bereich Hauptversammlungen unter
https://kst-ag.de/hauptversammlungen/index.html
zugänglich.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 5.000.000,00, eingeteilt in 5.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Nach Abzug der 323.424 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind somit 4.676.576 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.
Sindelfingen, 7. Juni 2023
KST Beteiligungs AG
Der Vorstand