VOQUZ Labs Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung

VOQUZ Labs AG

Berlin

ISIN: DE000A3CSTW4
WKN A3CSTW

Ordentliche Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Montag, den 24. Juli 2023 um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr)

im

Roomers Hotel Munich,
Tagungsraum Roomers 2,
Landsberger Straße 68,
80339 München,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2022

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt hat.

Die genannten Unterlagen können im Internet unter

www.voquzlabs.com

im Bereich Investor Relations /​ BERICHTE & PUBLIKATIONEN eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 706.090,03 wie folgt zu verwenden:

Vortrag des Bilanzgewinns in voller Höhe von EUR 706.090,03 auf neue Rechnung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers der Gesellschaft, jeweils für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

6.

Satzungsänderung (Anzahl Mitglieder des Aufsichtsrats)

Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats soll von derzeit vier Mitgliedern auf fünf Mitgliedere erhöht werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung wie folgt zu ändern: § 6 Abs. (1) Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus fünf (5) Mitgliedern.“

Der Aufsichtsrat besteht bisher aus vier Mitgliedern. Die Satzung kann wie nun beabsichtigt eine bestimmte höhere Zahl festsetzen. Die Zahl muss nur dann durch drei teilbar sein, wenn dies zur Erfüllung mitbestimmungsrechtlicher Vorgaben erforderlich ist (§ 95 AktG); dies ist vorliegend nicht der Fall.

7.

Neuwahl Mitglieder des Aufsichtsrates

Sofern die Satzung aufgrund der Beschlussfassung zu TOP 6 geändert werden sollte und sobald die Satzungsänderung eingetragen wurde, wäre der Aufsichtsrat zu ergänzen. Hat also der Wahl eine Satzungsänderung vorauszugehen, so wird diese nach § 181 Abs. 3 AktG zwar erst mit Eintragung wirksam. Die Aufsichtsratsmitglieder können aber zugleich mit Beschlussfassung über die Satzungsänderung gewählt werden; der Wahlbeschluss steht dann unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Satzungsänderung.

Dies vorausgeschickt schlägt der Aufsichtsrat vor – aufschiebend bedingt auf die Eintragung der Satzungsänderung nach TOP 6 – nachfolgende Person zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats für die gesetzliche Höchstdauer zu bestellen:

Herr Felix Kaiser
geboren am: 08.03.2000
Beruf: Physiker
wohnhaft: 86673 Bergheim, Deutschland

Herr Kaiser ist nicht Mitglied in anderen Aufsichtsräten und erfüllt auch alle sonstigen Voraussetzungen des § 100 II AktG.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Dem Aufsichtsrat besteht – nach Eintragung der Satzungsänderung nach TOP 6 – satzungsgemäß aus fünf Mitgliedern.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes nach Maßgabe der nachfolgenden Erläuterungen zur Hauptversammlung anmelden.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (03.07.2023, 00:00 Uhr) beziehen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse:

VOQUZ Labs AG
z.H. Vorstand
Kurfürstendamm 11
10719 Berlin
E-Mail: hauptversammlung@voquzlabs.com

mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (17.07.2023, 24:00 Uhr) unter vorgenannter Adresse zugegangen sein. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Sofern unsere Aktionäre nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl, hin.

Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Für die Vollmachtserteilung muss dieses Vollmachtsformular nicht zwingend verwendet werden.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB).

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Besondere Regelungen gelten zudem für folgende Stimmrechtsvertretung:

Als spezifischen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch einen Vertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können (weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter). Gemäß § 14 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft muss in diesem Fall die Erteilung der Vollmacht schriftlich (§§ 126, 126a BGB) oder per Telefax erfolgen. Der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, dem Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt und Verfahrensanträge und unangekündigte Anträge von Aktionären nicht unterstützen wird. Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übermittelt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www. voquzlabs.com

im Bereich Investor Relations /​ Hauptversammlung zum Herunterladen zur Verfügung.

Sämtliche Vollmachten und Weisungen an einen Bevollmächtigten oder den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter müssen nach Maßgabe der vorangehenden Bestimmungen spätestens am Tag vor der Versammlung bis um 18:00 Uhr unter der nachfolgend genannten Adresse eingehen, da sie sonst nicht mehr berücksichtigt werden können:

VOQUZ Labs AG
z.H. Vorstand
Kurfürstendamm 11
10719 Berlin
E-Mail: hauptversammlung@voquzlabs.com

Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der Vollmachtserklärung /​ Weisungen ist auch eine Übergabe an einen Bevollmächtigten /​ den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft während der Hauptversammlung möglich.

GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt bzw. Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

VOQUZ Labs AG
z.H. Vorstand
Kurfürstendamm 11
10719 Berlin
E-Mail: hauptversammlung@voquzlabs.com

Rechtzeitig, d.h. mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft, somit bis 09.07.2022, 24:00 Uhr, an diese Adresse übersandte, zugänglich zu machende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge werden auf der Website der Gesellschaft unter

www.voquzlabs.com

im Bereich Investor Relations /​ Hauptversammlung veröffentlicht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.

ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG

Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis 29.06.2022, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

VOQUZ Labs AG
z.H. Vorstand
Kurfürstendamm 11
10719 Berlin
E-Mail: hauptversammlung@voquzlabs.com

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens entsprechend bekannt gemacht.

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

Im Zuge der Durchführung der Hauptversammlung ist es erforderlich, dass personenbezogene Daten der Aktionäre verarbeitet werden. Mittels der nachstehenden Datenschutzerklärung möchte die VOQUZ Labs AG über Art, Umfang und Zweck der erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte informiert.

Die VOQUZ Labs AG hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen.

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die

VOQUZ Labs AG
Kurfürstendamm 11
10719 Berlin

Im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung werden der Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse sowie die Adresse und die Zahl der Aktien erfasst und verarbeitet.

Zweck dieser Verarbeitung ist die ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 lit. c) und lit. f) DSGVO; die VOQUZ Labs AG hat ein berechtigtes Interesse an den personenbezogenen Daten ihrer Aktionäre um die aktienrechtlichen Vorschriften zu erfüllen.

Die personenbezogenen Daten werden Unternehmen zur Verfügung gestellt, die sich um den reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf der Hauptversammlung kümmern. Die personenbezogenen Daten werden auf einem sich in Deutschland befindlichen Server gespeichert und im Zuge der Hauptversammlung verarbeitet. Unter anderem können der Name und die Zahl der Inhaberaktien auch im Rahmen einer Fragerunde und durch Auslage des Teilnehmerverzeichnisses den anderen Teilnehmer der Hauptversammlung offenbart werden. Die VOQUZ Labs AG hat umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Datensicherheit zu gewährleisten.

Die personenbezogenen Daten werden ab Bereitstellung durch den Aktionär entsprechend der Regelverjährung i.V.m. § 199 BGB bei den oben genannten unterstützenden Unternehmen gespeichert, um die ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung zu belegen und um sich ggf. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen vorzubereiten. Bei der VOQUZ Labs AG werden die personenbezogenen Daten ab Bereitstellung durch die Aktionäre für die Dauer von zehn Jahren gespeichert, um sich ggf. auf die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen vorzubereiten sowie um den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen.

Die Betroffenen haben ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten, auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ferner besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und etwaige Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.voquzlabs.com

im Bereich Investor Relations /​ BERICHTE & PUBLIKATIONEN zur Verfügung.

 

Berlin, im Juni 2023

VOQUZ Labs AG

Der Vorstand

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