Energy Towers Holding AG
Michelstadt
ISIN-Nr.: DE000A3MQR40 Wertpapierkennnummer: A3M QR4
ISIN-Nr.: DE000A3MQR57 Wertpapierkennnummer: A3M QR5
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am 03.08.2023 (Donnerstag)
um 13.00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit)
in 69115 Heidelberg, Bergheimer Straße 91,
im NH Collection Hotel,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Energy Towers Holding AG Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 26.04.2023 den Jahresabschluss festgestellt und geprüft. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder endet gem. Beschluss der Hauptversammlung vom 02.06.2022 mit deren Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2022. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Folgende Personen stellen sich zur Wahl
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7. |
Genehmigung zum Ankauf von eigenen Aktien Die Energy Towers Holding beabsichtigt den Kauf von eigenen Aktien. Der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 06.06.2023 dem Kauf zugestimmt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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8. |
Beschlussfassung über die Schaffung Genehmigten Kapitals und Satzungsänderung Die Energy Towers Holding AG möchte in den nächsten Jahren zur Stabilisierung der Liquidität und zur weiteren Entwicklung der Technologie eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien vollziehen. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Der Vorstand wird ermächtigt in der Zeit bis zum 2. August 2028 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 1.000.000,00 insgesamt durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuer auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien im Nennbetrag von je Euro 1,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 der Satzung (Grundkapital) nach teilweiser oder vollständiger Kapitalerhöhung entsprechend anzupassen. § 4 der Satzung wird um einen weiteren Absatz (5) ergänzt: „(5) Der Vorstand ist ermächtigt in der Zeit bis zum 2. August 2028 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 1.000.000,00 insgesamt durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuer auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien im Nennbetrag von je Euro 1,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung zu Punkt 8 der Tagesordnung nach § 186 Abs. IV S. 2 AktG Die Ermächtigung soll der Gesellschaft die Möglichkeit eröffnen, eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts durchzuführen, um die neuen Aktien als Gegenleistung an Dritte für die Veräußerung von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten zu verwenden. Dies bedingt den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Zudem soll das Bezugsrecht ausgeschlossen werden, soweit bei der Berechnung des Bezugsrechts Bruchteile von Aktien entstünden. Daher sollen Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Es entspricht den heutigen Anforderungen des Marktes, Möglichkeiten zu eröffnen, Aktien als Gegenleistung an Dritte im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen anbieten zu können. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen schnell und angepasst an die jeweilige Marktsituation ausnutzen zu können. |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bitte unter der E-Mail-Adresse:
yb@energytowers.nl
Michelstadt, im Juni 2023
Energy Towers Holding AG
Der Vorstand