Energy Towers Holding AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Donnerstag, 03.08.2023 um 13.00 Uhr)

Energy Towers Holding AG

Michelstadt

ISIN-Nr.: DE000A3MQR40 Wertpapierkennnummer: A3M QR4
ISIN-Nr.: DE000A3MQR57 Wertpapierkennnummer: A3M QR5

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am 03.08.2023 (Donnerstag)
um 13.00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit)

in 69115 Heidelberg, Bergheimer Straße 91,
im NH Collection Hotel,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

 

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Energy Towers Holding AG

Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 26.04.2023 den Jahresabschluss festgestellt und geprüft.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglieder des Vorstands werden für diesen Zeitraum entlastet.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats werden für diesen Zeitraum entlastet.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Sofern gem. HGB eine Prüfungspflicht besteht, wird die Wirtschaftsprüfungskanzlei Wienand Treuhand GmbH, Bruchtannenstraße 28 in 63801 Kleinostheim, zum Abschlussprüfer bestellt.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder endet gem. Beschluss der Hauptversammlung vom 02.06.2022 mit deren Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2022. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Folgende Personen stellen sich zur Wahl

a)

Jürgen Spiegelhauer, geb. 14.05.1970

selbständiger Kaufmann, wohnhaft in Brombachtal

b)

Zeki Akbayir, geb. 10.02.1966

selbständiger Kaufmann, wohnhaft in 64743 Beerfelden

c)

Rolf Landgraf, geb. 09.10.1970

Rechtsanwalt, wohnhaft in 64732 Bad König

d)

Reinhard Artes, geb. 24.02.1951

Privatier, wohnhaft in Münsingen

e)

Thomas Fürniss, geb. 04.05.1972

Jurist, wohnhaft in Beuren

f)

Emre Ecevit, geb. 11.10.1974

selbständiger Kaufmann, wohnhaft in Wiesloch

7.

Genehmigung zum Ankauf von eigenen Aktien

Die Energy Towers Holding beabsichtigt den Kauf von eigenen Aktien.

Der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 06.06.2023 dem Kauf zugestimmt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die Energy Towers Holding AG wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 2. August 2028 ermächtigt, im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Aktien dürfen zum Preis von mindestens EUR 10,- und höchstens EUR 15 erworben werden.

Auf die gemäß dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen.

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke unmittelbar durch die Gesellschaft oder auch durch von der Gesellschaft abhängige oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften oder durch von der Gesellschaft oder von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehende Gesellschaften beauftragte Dritte ausgeübt werden.

8.

Beschlussfassung über die Schaffung Genehmigten Kapitals und Satzungsänderung

Die Energy Towers Holding AG möchte in den nächsten Jahren zur Stabilisierung der Liquidität und zur weiteren Entwicklung der Technologie eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien vollziehen.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Vorstand wird ermächtigt in der Zeit bis zum 2. August 2028 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 1.000.000,00 insgesamt durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuer auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien im Nennbetrag von je Euro 1,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- oder Sacheinlagen erfolgen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

a)

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

b)

unter den Voraussetzungen des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG.

c)

wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen erfolgt.“

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 der Satzung (Grundkapital) nach teilweiser oder vollständiger Kapitalerhöhung entsprechend anzupassen.

§ 4 der Satzung wird um einen weiteren Absatz (5) ergänzt:

„(5) Der Vorstand ist ermächtigt in der Zeit bis zum 2. August 2028 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 1.000.000,00 insgesamt durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuer auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien im Nennbetrag von je Euro 1,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- oder Sacheinlagen erfolgen.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

a)

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

b)

unter den Voraussetzungen des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG.

c)

wenn die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögenswerten erfolgt.“

Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung zu Punkt 8 der Tagesordnung nach § 186 Abs. IV S. 2 AktG

Die Ermächtigung soll der Gesellschaft die Möglichkeit eröffnen, eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts durchzuführen, um die neuen Aktien als Gegenleistung an Dritte für die Veräußerung von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten zu verwenden. Dies bedingt den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Zudem soll das Bezugsrecht ausgeschlossen werden, soweit bei der Berechnung des Bezugsrechts Bruchteile von Aktien entstünden. Daher sollen Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden.

Es entspricht den heutigen Anforderungen des Marktes, Möglichkeiten zu eröffnen, Aktien als Gegenleistung an Dritte im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen anbieten zu können. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen schnell und angepasst an die jeweilige Marktsituation ausnutzen zu können.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bitte unter der E-Mail-Adresse:

yb@energytowers.nl

 

Michelstadt, im Juni 2023

Energy Towers Holding AG

Der Vorstand

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