msg life ag – Ordentliche Hauptversammlung ( am 4. Juli 2024, 11:00 Uhr)

msg life ag

Leinfelden-Echterdingen

ISIN DE0005130108

Eindeutige Kennung des Ereignisses: 5bdc86ad5008ef11b53300505696f23c

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, dem 4. Juli 2024, 11:00 Uhr (MESZ), in das Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2023

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der im Jahresabschluss per 31. Dezember 2023 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 13.339.445,43 wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je für das Geschäftsjahr 2023
dividendenberechtigte Stückaktie
EUR 1.712.098,12
Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 11.627.347,31

Der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien hält. Sollte sich die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und die Einstellung in andere Gewinnrücklagen vorsieht.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

6.

Satzungsänderungen

Herr Dr. Martin Strobel hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats zum Ablauf des 30. April 2024 niedergelegt. Der Aufsichtsrat soll auf drei Mitglieder verkleinert werden. Ferner soll die Vergütung des Aufsichtsrats angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.

§ 10 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.“

2.

§ 14 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats) wird wie folgt neu gefasst:

„(1)

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält ab dem Geschäftsjahr 2024 eine feste Vergütung in Höhe von € 24.000.- pro Geschäftsjahr.

(2)

Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende den eineinhalbfachen Betrag der Vergütung nach Abs. 1.

(3)

Der Vorstand wird ermächtigt, namens der Gesellschaft für die Mitglieder des Aufsichtsrats D&O-Versicherungen (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter) zu marktkonformen und angemessenen Bedingungen abzuschließen, wobei die Versicherungsprämien von der Gesellschaft übernommen werden.

(4)

Zusätzlich zu der Vergütung nach Abs. 1 und Abs. 2 erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für die Teilnahme an Ausschusssitzungen des Aufsichtsrats je teilgenommener Sitzung € 1.000,- für alle Sitzungsteilnahmen jedoch maximal € 5.000,- je Geschäftsjahr, sowie Ersatz für die bei Wahrnehmung seines Aufsichtsratsamtes angefallenen Aufwendungen. Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet.

(5)

Gehören Aufsichtsratsmitglieder nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat an, erhalten sie die Vergütung nach Abs. 1 und Abs. 2 zeitanteilig. Die Vergütung nach Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 wird nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres gezahlt und ist nach Ablauf des Tages zur Zahlung fällig, an dem der Jahresabschluss der Gesellschaft festgestellt ist, und zwar unabhängig davon, ob der Aufsichtsrat den Jahresabschluss billigt (§ 172 S. 1 AktG) oder die Hauptversammlung diesen feststellt (§ 173 Abs. 1 AktG).“

7.

Weitere Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.

In § 16 Abs. 3 Satz 5 der Satzung werden die Worte „auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages“ durch die Worte „auf den Geschäftsschluss des 22. Tages“ ersetzt.

2.

Die Kapitelüberschrift vor § 20 der Satzung (VI. Jahresabschluss, Gewinnverwendung) wird wie folgt neu gefasst:

„VI. Gewinnverwendung, Umwandlungsaufwand“

3.

§ 20 der Satzung (Geschäftsbericht, Jahresabschluss) wird aufgehoben. § 21 (Verwendung des Bilanzgewinns) wird zu § 20. § 22 (Umwandlungsaufwand) wird zu § 21.

II.
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

1.

Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen

Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung im Internet unter

https:/​/​msg-insurit.com/​de/​struktur-der-msg-life/​

zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht.

2.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihre Berechtigung nachweisen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform von dem Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausgestellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes („Nachweis“) aus. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf Donnerstag, dem 13. Juni 2024, 00:00 Uhr (MESZ), beziehen („Aufzeichnungsdatum“). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Aufzeichnungsdatum.

Der Nachweis muss bei der Gesellschaft spätestens bis Donnerstag, dem 27. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse eingehen:

msg life ag
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
oder per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de

Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den Aktionären, die den Nachweis ihrer Berechtigung ordnungsgemäß erbracht haben (die „Berechtigten Aktionäre“), bzw. deren Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung von Aktionärsrechten, sondern lediglich organisatorische Hilfsmittel.

3.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Berechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

a)

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung noch ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.

Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte und wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:

msg life ag
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
oder per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de

Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, kann auch im Internet unter

https:/​/​msg-insurit.com/​de/​struktur-der-msg-life/​

heruntergeladen werden. Entsprechendes gilt für das Formular zum Widerruf der Vollmacht.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können per Post oder per E-Mail bis spätestens Mittwoch, dem 3. Juli 2024, 12:00 Uhr (MESZ) (Zugang), an die vorstehend in diesem Abschnitt a) jeweils genannte Adresse übermittelt werden.

Der Nachweis einer auf diesem Wege erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z.B. Kopie oder Scan der Vollmacht) an die oben genannte E-Mail-Adresse übermittelt wird.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

b)

Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, bedarf – in Ausnahme von vorstehend in Buchstabe a) dargestelltem Grundsatz – die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die vorgenannten Institutionen oder Personen, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Berechtigte Aktionäre, die eine solche Institution oder Person bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. Ein Verstoß gegen die in diesem Abschnitt b) genannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung einer der vorgenannten Institutionen oder Personen beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

c)

Wir bieten den Berechtigten Aktionären zusätzlich an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungserteilung sind die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmabgabe für einen Aktionär berechtigt.

Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Berechtigten Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht nebst Weisungen erteilen wollen, können – müssen aber nicht – das Formular verwenden, welches sie zusammen mit der Eintrittskarte nebst weiteren Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten.

Die Berechtigten Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, für die Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter und für die Erteilung der Weisungen das entsprechende über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​msg-insurit.com/​de/​struktur-der-msg-life/​

abrufbare Formular zu verwenden. Ein Formular, das für den Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter verwandt werden kann – aber nicht muss -, kann auch im Internet unter

https:/​/​msg-insurit.com/​de/​struktur-der-msg-life/​

heruntergeladen werden.

Die Vollmacht nebst Weisungen ist – sofern die Vollmachts- und Weisungserteilung nicht während der Hauptversammlung erfolgt – bis Mittwoch, dem 3. Juli 2024, 12:00 Uhr (MESZ) (eingehend), per Post oder E-Mail an die jeweils vorstehend in Abschnitt a) genannte Adresse zu senden.

Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung zu den Punkten der Tagesordnung beschränkt; Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Stellung von Anträgen oder Fragen oder zur Einlegung von Widersprüchen, nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.

d)

Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist eine fristgerechte Übersendung des Nachweises nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

4.

Weitere Informationen zur Abstimmung

Bei den vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja (Befürwortung), Nein (Ablehnung) oder Enthaltung zu stimmen. Alle Beschlussfassungen haben bindenden Charakter.

5.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

a)

Tagesordnungsergänzungsverlangen

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital der Gesellschaft erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist unter Beifügung des Nachweises über die Aktienbesitzzeit schriftlich an den Vorstand zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am Sonntag, dem 9. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

msg life ag
Vorstand
Humboldtstraße 35
70771 Leinfelden-Echterdingen

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/​oder Abschlussprüfern, soweit solche Wahlen auf der Tagesordnung stehen, sind ausschließlich zu richten an:

msg life ag
Humboldtstraße 35
70771 Leinfelden-Echterdingen
oder per E-Mail an info@msg-life.comoder per E-Mail an

Bis spätestens am Mittwoch, dem 19. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter

https:/​/​msg-insurit.com/​de/​struktur-der-msg-life/​

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 19. Juni 2024 ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

c)

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.

6.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 42.802.453 nennwertlose Stückaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 42.802.453 Stimmrechte.

7.

Zeitangaben

Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) minus zwei Stunden.

8.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Aktionäre den Nachweis an die Gesellschaft übersenden oder eine Vollmacht erteilen, erhebt die msg life ag personenbezogene Daten über Aktionäre und/​oder über deren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die msg life ag verarbeitet die Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten gemäß der DSGVO sind im Internet unter

https:/​/​msg-insurit.com/​de/​struktur-der-msg-life/​

zugänglich.

 

Leinfelden-Echterdingen, im Mai 2024

msg life ag

– Der Vorstand –

 

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