Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Mildenau

EINLADUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Freitag, dem 06. Juli 2018, um 18:00 Uhr

in 09456 Mildenau, Gasthof Mildenau, Dorfstraße 82 stattfindenden

27. Ordentlichen Hauptversammlung

herzlich ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2017 mit dem Geschäftsbericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Jahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
02625 Bautzen, Paulistraße 28,

zu bestellen.

5.

Beschlussfassung über Änderungen der Satzung

§ 6 in Abs. 2 und Abs. 3 wird der Begriff „Sprecher“ durch den Begriff „Vorsitzender“ ersetzt.

§ 8 Abs. 4, Satz 1 wird neu gefasst:
„Jedes Mitglied kann sein Amt unter Einhaltung einer Frist von neun Monaten niederlegen.“

§ 11 Abs. 2 wird gestrichen.

§ 13 Abs. 1 wird neu gefasst:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für jedes Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von 1.750,00 € – zahlbar nach Feststellung des Jahresabschlusses. Im Fall des vorzeitigen Ausscheidens wird die Vergütung zeitanteilig gewährt.“

§ 13 Abs. 3 wird gestrichen
Abs. 4 wird dahingehend geändert: „und (3)“ wird gestrichen.

§ 18 wird neu gefasst
„Die Verhandlungen in der Hauptversammlung sind durch eine Niederschrift lt. § 130 AktG zu dokumentieren.“

§ 21 wird gestrichen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte gilt nach § 15 der Satzung die Eintragung im Aktienbuch am Tag der Hauptversammlung als Ausweis der Berechtigung.

Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung im „Bundesanzeiger“ bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen. Es ist mitzuteilen, dass sie einem Vorschlag des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates widersprechen und die Aktionäre veranlassen wollen, für ihren Gegenantrag zu stimmen.

Der Abschlussbericht des Geschäftsjahres zum 31.12.2017, der Geschäftsbericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft, im Sekretariat des Vorstandsvorsitzenden, Am Sportplatz 14, 09456 Mildenau, eingesehen werden.

 

Mildenau, den 23. Mai 2018

Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Comments are closed.