datango AG – Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
datango AG
Zossen
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 07.02.2019

Datango AG i.L.

Zossen

Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

die datango AG i.L. lädt hiermit für Mittwoch, den

13. März 2019 um 14:00 Uhr
in die Räume der Kanzlei BMT – Büsing, Müffelmann & Theye, Rechtsanwälte,
Kurfürstendamm 190/192 (4. Etage), 10707 Berlin zu einer
Hauptversammlung der datango AG i.L.

ein, für die folgende Tagesordnung gelten soll und für die die Verwaltung (Abwickler und Aufsichtsrat) die folgenden Beschlussvorschläge unterbreiten, soweit Beschlüssen zu fassen sind:

TOP 1:

Vorlage der Liquidationseröffnungsbilanz

(Kenntnisnahme, kein Beschluss, da nicht Grundlage einer Gewinnverwendung)

TOP 2:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018 vom 1.4.2017 bis zum 31.03.2018 nebst Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr

(Kenntnisnahme, kein Beschluss, mangels verteilungsfähigem Gewinn)

TOP 3:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016/2017 vom 1.4.2016 bis zum 31.03.2017 nebst Lagebericht und Gewinnverwendungsbeschluss des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr

Beschlussvorschlag: Der Jahresüberschuss von EUR 1.759.823,36 (100% des Jahresüberschusses) wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Begründung: Die Gesellschaft möchte am Ende der Abwicklung, das absehbar ist, dann die gesamte zu verteilende Liquidität in einem Ausschüttungsvorgang an die Aktionäre auskehren. Deshalb soll der Jahresüberschuss vorgetragen – und nicht etwa jetzt schon ausgeschüttet – werden.

TOP 4:

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die das Geschäftsjahr 2016 / 2017

Beschlussvorschlag: Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung erteilt.

TOP 5:

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die das Geschäftsjahr 2017 / 2018

Beschlussvorschlag: Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung erteilt.

TOP 6:

Entlastung des Abwicklers Poetzsch-Heffter für das Geschäftsjahr 2017/2018

Beschlussvorschlag: Dem Abwickler wird Entlastung erteilt.

Begründung zu TOP 4 und 5: Es sind keine Einwände gegen die Amtsführung zu erheben.

TOP 7:

Aufsichtsratsvergütung, Organhaftpflichtversicherung (Aufsichtsräte)

Beschlußvorschlag: „Diejenigen Aufsichtsräte, die nach den Beschlüssen der Hauptversammlung von der Gesellschaft eine Vergütung erhalten, weil sie nicht bereits von ihrem Arbeitgeber für die Wahrnehmung des Aufsichtsratsamtes als Teil ihrer Tätigkeitsvergütung bezahlt werden, erhalten für die Teilnahme an Hauptversammlungen der Gesellschaft, die mehr als 100 km von ihrem Wohnort entfernt abgehalten werden, ein Tagegeld von EUR 1.000,00 netto pro Hauptversammlung. Das Tagegeld ist fällig mit Ende der jeweiligen Hauptversammlung und entspr. Rechnungstellung durch den Aufsichtsrat, der die Vergütung beansprucht. Die Gesellschaft erstattet dem Aufsichtsrat auch die auf das Tagegeld und seine übrige Vergütung entfallende Umsatzsteuer. Die Regelung gilt für alle Hauptversammlungen seit dem 1.1.2017.

Die Gesellschaft kann zugunsten der Aufsichtsräte eine Haftpflichtversicherung abschließen.“

Begründung: Die Reise zu externen Hauptversammlungen ist mit der bisher gewährten Aufsichtsratsvergütung jedenfalls dann nicht hinreichend abgedeckt, wenn für die Hauptversammlungen, wie bei innerdeutschen (Flug-)Reisen üblich, mit An- und Abreise ein ganzer Arbeitstag eingesetzt werden muß. Bei Übernahme der Ämter der derzeitigen Aufsichtsräte und bei Festsetzung von deren derzeitiger Vergütung war – auch wegen der mit der Wahl der Aufsichtsräte in der Hauptversammlung vom 6. April 2016 beschlossenen Auflösung (Liquidation) der Gesellschaft – nicht absehbar, daß über die einmal im Jahr abzuhaltende ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hinaus weitere Hauptversammlungen erforderlich sein würden. Dies auszugleichen ist Sinn und Zweck des vorgeschlagenen Tagegeldes für die HV Teilnahme. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, der hier ermöglicht, aber nicht zwingend angeordnet werden soll, ist mittlerweile Standard in der Branche und sollte auch hier möglich sein. Ob die Gesellschaft wegen der weitgehend abgeschlossenen Abwicklung hiervon noch Gebrauch machen sollte, kann man unterschiedlich beurteilen. Es soll aber wenigstens die Möglichkeit bestehen, die Versicherung noch abzuschließen, wenn die Aufsichtsräte dies wünschen.

Die Unterlagen zu TOP 2 und TOP 3 können vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an bei der Gesellschaft eingesehen werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Anträge von Aktionären sind gemäß §§ 126, 127 AktG per Email an folgende Adresse der Gesellschaft (des Abwicklers) zu richten:

poetzsch-heffter@aph-kanzlei.de

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die rechtzeitig unter den vorstehenden Adressen eingegangen sind, werden wir nach den gesetzlichen Vorgaben den anderen Aktionären zugänglich machen oder veröffentlichen.

 

3. Februar 2019

datango AG i.L.

Alf Poetzsch-Heffter
Vorstand / Abwickler

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