Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft Hamburg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur Hauptversammlung | 29.04.2020 |
Hapag-Lloyd AktiengesellschaftHamburg– ISIN DE000HLAG475 –
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1. |
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen zugänglich:
Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind über die Internetadresse
zugänglich und werden auch während der Hauptversammlung über die vorstehende Internetadresse zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 am 19. März 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner Billigung durch den Aufsichtsrat festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG ist somit nicht erforderlich. Die Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind vielmehr der Hauptversammlung zugänglich zu machen und sollen dieser erläutert werden, ohne dass es (abgesehen von der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2) nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 431.721.194,05 EUR wie folgt zu verwenden:
Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 10. Juni 2020, fällig. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft derzeit keine eigenen Aktien hält, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt wären. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Die im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats werden für diesen Zeitraum entlastet. |
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht von verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten im Geschäftsjahr 2020 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses, vor zu beschließen:
Sowohl die Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten. |
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Der Aufsichtsrat der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) in Verbindung mit § 9.1 der Satzung der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft in ihrer zum Zeitpunkt der Einberufung geltenden Fassung aus je acht Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Herr Dr. Rainer Klemmt-Nissen hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung am 5. Juni 2020 niedergelegt. Daher ist von der Hauptversammlung ein Aufsichtsratsmitglied der Anteilseignervertreter neu zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses, vor,
mit Wirkung ab der Beendigung der virtuellen Hauptversammlung am 5. Juni 2020 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, als Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Wahlvorschlag beruht auf den befolgten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und berücksichtigt folglich die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele zu seiner Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat. Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 124 Abs. 2 Satz 2 AktG: Im Aufsichtsrat müssen bei seiner gegenwärtigen Größe (16 Mitglieder) mindestens fünf Sitze von Frauen und fünf Sitze von Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG (das heißt Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern) zu erfüllen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseignervertreter sieben Männer und eine Frau und auf der Seite der Arbeitnehmervertreter vier Frauen und vier Männer an. Der Gesamterfüllung wurde nicht nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Die gesetzliche Vorgabe ist unabhängig von dem vorstehenden Wahlvorschlag erfüllt. Weitere Angaben zu der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidatin, insbesondere gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß den Empfehlungen C.13 und C.14 des DCGK: Dr. Isabella Niklas Hamburg, Deutschland Geboren am 22.04.1972 Beruflicher Werdegang
Ausbildung Promotion zum Dr. jur. an der Universität Hamburg (2003) Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsamt
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Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen über die nachfolgend genannten Beziehungen hinaus keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Dr. Isabella Niklas und den Gesellschaften des Hapag-Lloyd Konzerns, den Organen der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien, das heißt wesentlich an der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft beteiligten, Aktionär:
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Frau Dr. Isabella Niklas ist Geschäftsführerin der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH. Die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH ist wesentlich an der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft beteiligt. |
Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Dr. Niklas versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann.
II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
1. |
Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19 Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, die Hauptversammlung über den unter der Internetadresse
zugänglichen Online-Service der Gesellschaft live in Bild und Ton zu verfolgen („Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung“) und ihr Stimmrecht durch Briefwahl (einschließlich elektronischer Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung (wie nachstehend näher bestimmt) auszuüben. Für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung wird die Aktionärsnummer sowie das zugehörige Zugangspasswort benötigt (dazu näher unter Ziffer 2; vgl. zu weiteren technischen Voraussetzungen die Erläuterungen unter Ziffer 11). Eine Möglichkeit zur elektronischen Teilnahme i.S.v. § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG besteht nicht. |
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2. |
Voraussetzungen für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts Zur Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig, das heißt spätestens bis zum Freitag, den 29. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse (Anmeldeadresse) Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft E-Mail-Adresse: hv-service.hapag-lloyd@adeus.de Telefax-Nummer: +49 (0)89 2070-37951 oder über den Online-Service im Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter
angemeldet haben (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). Für die Fristwahrung ist jeweils der Zugang der Anmeldung maßgeblich. Das Recht zur Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung der diesbezüglichen Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, setzt voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings in der Zeit von Samstag, den 30. Mai 2020, bis zum Tag der Hauptversammlung, also bis zum 5. Juni 2020 (je einschließlich), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am Freitag, den 29. Mai 2020 (sog. Technical Record Date). Hinsichtlich der Anzahl der einem Aktionär im Hinblick auf die Beschlussgegenstände der virtuellen Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist ebenfalls der zu diesem Zeitpunkt im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Für die Nutzung des Online-Services benötigen Aktionäre ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Alle am 21. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung auf dem Postweg an die im Aktienregister eingetragene Postanschrift. Neue Aktionäre, die nach dem 21. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), und vor Ablauf der Anmeldefrist am 29. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), in das Aktienregister eingetragen werden, erhalten aus organisatorischen Gründen keine Einladung mehr auf dem Postweg. Sie können sich gleichwohl formlos anmelden und über die Anmeldeadresse oder die Aktionärs-Hotline ein Anmeldeformular bzw. die Zugangsdaten für den Online-Service anfordern. Aktionäre, die sich für den E-Mail-Versand von Einladungen zu zukünftigen Hauptversammlungen registrieren, die nach der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung stattfinden, vergeben sich ein selbst gewähltes Zugangspasswort, welches sie zukünftig zusammen mit der Aktionärsnummer zur Nutzung des Online-Services verwenden. |
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3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl (einschließlich elektronischer Briefwahl) auszuüben, auch ohne sich zu der virtuellen Hauptversammlung zuzuschalten. Auch Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen.
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4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen.
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5. |
Fragemöglichkeit der Aktionäre Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19 AuswBekG). Fragen der Aktionäre müssen der Gesellschaft bis zum 2. Juni 2020, 24.00 Uhr (MESZ), über den Online-Service zugehen. Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können Fragen nicht mehr eingereicht werden. Die Zahl der zugelassenen Zeichen pro Frage ist aus technischen Gründen auf 5.000 Zeichen begrenzt. Die Zahl der möglichen Fragen wird dadurch jedoch nicht eingeschränkt. |
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6. |
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter ausschließlich über den Online-Service Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären. |
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7. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19 AuswBekG
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8. |
Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit den Informationen nach § 124 a AktG Der Inhalt der Einberufung, eine Erläuterung, warum zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst werden soll, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung sowie etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne des § 122 Abs. 2 AktG sind über die Internetadresse
zugänglich. Die Einberufung mit der vollständigen Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat wurde am 29. April 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. |
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9. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 175.760.293. |
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10. |
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter Bei Anmeldung für die virtuelle Hauptversammlung, Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht sowie im Rahmen der Nutzung des Online-Services und der Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung verarbeitet die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft, Ballindamm 25, 20095 Hamburg, als verantwortliche Stelle personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Aktionärsnummer und Zugangspasswort), um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung und die Zuschaltung zu dieser zu ermöglichen. Aufgrund der virtuellen Durchführung der Hauptversammlung treten in diesem Jahr noch weitere Kategorien personenbezogener Daten hinzu, die für die technische Abwicklung der Veranstaltung erforderlich sind (z.B. IP-Adresse, Referrer, URL, Log-Daten). Als Unternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union unterliegt die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft primär den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Ausübung Ihrer Aktionärsrechte, insbesondere Ihres Stimmrechts durch Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, zur Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte oder für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit unseren aktienrechtlichen Verpflichtungen nach §§ 118 ff. AktG und gegebenenfalls in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 2 – 4 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19- Pandemie. Die Dienstleister der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach ausdrücklicher Weisung der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft. Im Rahmen der virtuellen Durchführung der Hauptversammlung hat die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft alle erforderlichen Maßnahmen zum technischen Schutz personenbezogener Daten getroffen. Die personenbezogenen Daten zu Ihrer Person werden nur so lange gespeichert, wie dies im Hinblick auf die Durchführung und Dokumentation der virtuellen Hauptversammlung erforderlich ist bzw. soweit die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt bzw. verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu Ihrer Person zu speichern. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Zuständig für die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft ist die Aufsichtsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg, Tel.: +49 (0)40 42854-4040, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de. Sie erreichen den betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter: Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung werden Ihnen bei Nutzung des Online-Services zur Verfügung gestellt und finden Sie zusätzlich auf der Internetseite
Diese Informationen können Sie außerdem bei unserem oben genannten Datenschutzbeauftragten anfordern. |
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11. |
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung Für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Online-Services und zur Ausübung von Aktionärsrechten über den Online-Service benötigen Sie eine Internetverbindung und einen Computer oder ein anderes internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. Für die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung benötigen Sie ebenfalls einen Computer sowie Lautsprecher oder Kopfhörer. Rechtzeitig vor der virtuellen Hauptversammlung wird unter der Internetadresse
eine Testsequenz (Bild und Ton) angeboten werden, mit welcher Sie die Eignung Ihrer Hard- und Software für die Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung überprüfen können. Den Zugang zum Online-Service erhalten Sie durch Eingabe der Aktionärsnummer und des zugehörigen Zugangspassworts (siehe oben Ziffer 2). Am 5. Juni 2020 können Sie sich ab Beginn der Hauptversammlung unter der Internetadresse
durch Eingabe der vorgenannten Zugangsdaten zu der virtuellen Hauptversammlung schalten. Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht, bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Im Online-Service der Gesellschaft ist die Ausübung des Stimmrechts ab dem 11. Mai 2020 möglich. Weitere Informationen zum Online-Service sowie die Nutzungsbedingungen zum Online-Service sind unter der Internetadresse
abrufbar. Bei technischen Fragen zum Online-Service oder zu Ihrer Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung steht Ihnen vor und während der Hauptversammlung die Aktionärs-Hotline unter der folgenden Rufnummer gerne zur Verfügung. Aktionärs-Hotline: +49 (0) 1802 012 345 Die Aktionärs-Hotline ist Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr (MESZ), und am Tag der Hauptversammlung, dem 5. Juni 2020, ab 8.00 Uhr (MESZ) erreichbar. Bei technischen Fragen vor Beginn der virtuellen Hauptversammlung können Sie sich auch per E-Mail an unsere Hotline unter der E-Mail-Adresse
wenden. |
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12. |
Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung Die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des Online-Service kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum Online-Service und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen. |
Hamburg, im April 2020
Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft
Der Vorstand