Badische Staatsbrauerei Rothaus Aktiengesellschaft – Public Corporate Governance Kodex Bericht für das Geschäftsjahr 2019

Badische Staatsbrauerei Rothaus Aktiengesellschaft

Grafenhausen

Public Corporate Governance Kodex Bericht
für das Geschäftsjahr 2019

I. Berichtsgrundlage

Die Landesregierung hat am 8. Januar 2013 den Public Corporate Governance Kodex für landesbeteiligte Unternehmen verabschiedet. Hierdurch sind der Vorstand und der Aufsichtsrat verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des PCGK entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Badischen Staatsbrauerei Rothaus AG haben am 20. April 2020 die jährliche Entsprechungserklärung für das Geschäftsjahr 2019 abgegeben und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

II. Geschäftsleitung

Der Vorstand der Badischen Staatsbrauerei Rothaus AG ist derzeit mit einer Person besetzt. Im Geschäftsjahr 2019 war Herr Christian Rasch Vorstand.

III. Vergütung der Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2019

Name Grund-
vergütung
EUR
variable
Vergütung *)
EUR
sonstige
Vergütungen
EUR
Summe
EUR
Christian Rasch 294.999,96 81.037,50 23.773,39 399.810,85

*) Anspruch aus 2018, Auszahlung in 2019

IV. Überwachungsorgan

Der Aufsichtsrat der Badischen Staatsbrauerei Rothaus AG besteht aus neun Mitgliedern. Davon werden sechs Mitglieder durch die Hauptversammlung gewählt und abberufen, drei Mitglieder vertreten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

V. Vergütung des Überwachungsorgans für das Geschäftsjahr 2019

Name Funktion AR-Vergütung
EUR
Sitzungs-
geld
EUR
Summe
EUR
Peter Hauk 1) MdL, Minister für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats 6.500,00 720,00 7.220,00
Gisela Splett 1) Staatssekretärin im Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats 5.500,00 1.080,00 6.580,00
Gerhard Stratthaus Minister a. D. 5.000,00 1.260,00 6.260,00
Dr. Catharina Moreno Borchart 2) Ministerialrätin 3.333,33 900,00 4.233,33
Norbert Schmitt Leitender Ministerialrat a. D. 2.083,33 360,00 2.443,33
Sandra Boser MdL, stellv. Fraktionsvorsitzende 5.000,00 1.080,00 6.080,00
Dr. Christine Watrinet Geschäftsführerin und Lehrbeauftragte 5.000,00 1.260,00 6.260,00
Siegfried Gromann Schlosser, Arbeitnehmervertreter 5.000,00 540,00 5.540,00
Mark Knödler Leiter Einkauf, Arbeitnehmervertreter 5.000,00 540,00 5.540,00
Adriano Pederiva Elektromeister, Arbeitnehmervertreter 5.000,00 540,00 5.540,00

1) Die Mitglieder der Landesregierung und die politischen Staatssekretäre sind verpflichtet, Vergütungen einschließlich Sitzungsgelder aus Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten und allen vergleichbaren Gremien, in denen sie im Zusammenhang mit ihrem Amt tätig sind und als Mitglieder der Landesregierung entsandt werden, in entsprechender Anwendung des § 5 Landesnebentätigkeitsverordnung an das Land abzuliefern, soweit diese im Kalenderjahr insgesamt den Bruttobetrag der Stufe „B6 und höher“ (derzeit 6.100 Euro) übersteigen (Ministerratsbeschluss vom 5. Juli 2016).

2) Es gilt eine Ablieferungspflicht gegenüber dem Land Baden-Württemberg gemäß § 5 der Landesnebentätigkeitsverordnung.

VI. Anteil von Frauen in Führungspositionen und Überwachungsorgan

1. Führungspositionen

Der Bereich der Führungspositionen umfasst auf den Ebenen Vorstand, Bereichsleiter und Abteilungsleiter sechzehn Personen, von denen zwei weiblichen Geschlechts sind.

2. Überwachungsorgan

Von den sechs Personen, die von der Hauptversammlung gewählt wurden und die am 31.12.2019 im Amt waren, sind vier weiblichen und zwei männlichen Geschlechts. Unter den Arbeitnehmervertretern befindet sich keine Frau.

VII. Abweichung von Empfehlungen des PCGK

Den Empfehlungen des PCGK wird in der Badischen Staatsbrauerei Rothaus AG, auch Gesellschaft genannt, grundsätzlich Folge geleistet. Daher wird im Folgenden ausschließlich über die Abweichung hiervon berichtet.

RNr. 31 PCGK Besteht die Geschäftsleitung nur aus einer Person, soll durch geeignete interne Regelungen das „Vier-Augen-Prinzip“ sichergestellt werden.
Gemäß § 6 der Satzung der Gesellschaft ist nur bei einem mehrköpfigen Vorstand keine Alleinvertretung vorgesehen.
RNr. 107 PCGK Nach der Prüfung von fünf aufeinanderfolgenden Jahresabschlüssen eines Unternehmens soll der Prüfungsauftrag neu ausgeschrieben werden. Bei einer erneuten Beauftragung sollen bisher an der Prüfung beteiligte Personen nicht mehr mit Prüfungshandlungen betraut werden.
Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände – Wechsel auf der Position des Leiters der Finanzen und der unerwartete Tod des beim Jahresabschluss besonders geforderten Bilanzbuchhalters im Laufe des Jahres 2018 – hat der Rechnungshof sein Einvernehmen zur Bestellung des bisherigen Abschlussprüfers ohne Wechsel des Prüfungsteams ausnahmsweise auch für das Geschäftsjahr 2019 erteilt.

VIII. Entsprechenserklärung von Geschäftsleitung und Überwachungsorgan

Der Vorstand und der Aufsichtsrat erklären, dass den Empfehlungen des PCGK – mit Ausnahme der unter den Ziffern VII. dargestellten Abweichung – entsprochen wurde und wird.

Rothaus, 20. April 2020

Der Vorstand
Christian Rasch
Der Aufsichtsratsvorsitzende
Peter Hauk
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