AVECO Holding Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Wertpapierkennnummer (WKN) A0S866
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz geben wir bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 27. August 2020 zu Tagesordnungspunkt 6 (Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Herabsetzung der Grundkapitalziffer und Zusammenlegung der Aktien sowie entsprechende Anpassung der Satzung) erhoben hat.
Die Klage ist bei dem Landgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 3-05 O 78/20 rechtshängig.
Frankfurt am Main, im September 2020
DER VORSTAND
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