KW Financial Services Holding AG – Ordentliche Hauptversammlung

KW Financial Services Holding AG

Grasbrunn

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

am

Donnerstag, 02. Juni 2022, um 17:30 Uhr
(Anmeldung ab 17.00 Uhr)

in

der Leopoldstr. 204 a, 80804 München
(Firmensitz der KWAG Immobilien GmbH)

Tagesordnung:

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KW Financial Services Holding AG
für das Geschäftsjahr 2021 sowie Bericht des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2021

Die vorstehend aufgeführten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der KW Financial
Services Holding AG, Keferloh 1 c, 85630 Grasbrunn, zur Einsichtnahme für die Aktionäre
aus. Auf Anforderung per E-Mail unter

jhv@kwag.de

wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine digitale Abschrift der Unterlagen
per E-Mail zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich
sein.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und
den Jahresabschluss damit festgestellt. Daher ist zu diesem Punkt der Tagesordnung
keine Beschlussfassung erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021
in Höhe von € 493.129,95 wie folgt zu verwenden:

Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 493.129,95
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Gewinnvortrag nach Verwendung beträgt somit zum 31.12.2021 1.903.905,06
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglied
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung zur Neubestellung eines Aufsichtsratsmitglieds

Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Achim Walk hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats
mit Wirkung zur Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung aus persönlichen Gründen
niedergelegt. Die Amtszeit von Herrn Dr. Achim Walk hätte regulär bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für Geschäftsjahr
2023 zu beschließen hat, betragen. Daher sind entsprechende Neuwahlen zum Aufsichtsrat
erforderlich.

Der Aufsichtsrat der KW Financial Services Holding AG setzt sich gemäß nach §§ 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 6 Abs. 2 der Satzung der KW Financial Services Holding
AG aus drei Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor:

Herrn Christoph Kiening, Managing Director UniCredit/​HypoVereinsbank, Corporate Banking

in den Aufsichtsrat zu wählen, mit einer regulären Amtszeit gem. § 6 Abs. 2 der Satzung
der Gesellschaft bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

6.

Beschlussfassung zur Änderung von § 4 der Satzung der Gesellschaft

Gemäß § 59 AktG kann die Satzung den Vorstand ermächtigen, nach Ablauf des Geschäftsjahres
auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn einen Abschlag an die Aktionäre zu zahlen.
Um Gewinnausschüttungen auch schon vor der endgültigen Feststellung des Jahresüberschusses
vornehmen zu können, soll von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und in der bisher
als „aufgehoben“ gekennzeichneten Bestimmung des § 4 Abs. 8 der Satzung eine entsprechende
Ermächtigung vorgesehen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 4 Abs. 8 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„Nach Ablauf eines Geschäftsjahres kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates
auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn eine Abschlagsdividende gemäß § 59 AktG an
die Aktionäre zahlen.“

7.

Beschlussfassung zur Änderung von § 1 der Satzung der Gesellschaft

Die Firma der Gesellschaft soll einen knapperen Wortlaut erhalten und an das Erscheinungsbild
als Holding der KW Firmengruppe angepasst werden:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zu
ändern und wie folgt neu zu fassen:

1. Die Firma der Gesellschaft lautet:
KWAG Holding AG.

Weitere Angaben zur Einberufung

 
1.

Freiwillige Hinweise für Aktionäre

Da die Aktien der Gesellschaft nicht an einer Wertpapierbörse notiert sind, erfolgen
die nachstehenden Angaben, soweit sie nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne
des § 3 Abs. 2 AktG rechtlich zwingend sind, freiwillig.

2.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind oder ihre Aktien bei einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank
oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen während der Geschäftsstunden
hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung
muss spätestens am achten Tag vor der Versammlung erfolgen. Erfolgt die Hinterlegung
nicht bei der Gesellschaft, so ist die Bescheinigung über die Hinterlegung innerhalb
dieser Frist der Gesellschaft einzureichen. Zur Teilnahme und Abstimmung sind auch
die bevollmächtigten Vertreter der teilnahme- und stimmausübungsberechtigten Aktionäre
befugt.

Die Gesellschaft weist ergänzend darauf hin, dass Aktionäre, die nicht selbst an der
Hauptversammlung teilnehmen, ihr Stimmrecht und/​oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender
Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen können. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Sofern Sie den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beauftragen
wollen, können Sie bitte das dieser Einladung beigefügte Vollmachtmuster nutzen.

3.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Etwaige Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG
sind per Post oder E-Mail an folgende Adresse zu übersenden:

KW Financial Services Holding AG

Keferloh 1 c, 85630 Grasbrunn

Telefax +49 (0) 89 /​ 157 01 199

E-Mail: jhv@kwag.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären zugänglich
gemacht, wenn diese innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, das heißt bis zum 18.
Mai 2022, 24:00 Uhr, unter vorstehender Adresse eingegangen sind.

4.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung hat die Gesellschaft insgesamt
88.667 auf den Namen lautende nennwertlose Aktien (Stückaktien) ausgegeben. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien.

 

Grasbrunn, im April 2022

KW Financial Services Holding AG

Der Vorstand

 

Hinweise zum Datenschutz:

Die KW Financial Services Holding AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne
von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) personenbezogene Daten (insbesondere Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Besitzart der Aktien; gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des
vom jeweiligen Aktionär benannten Bevollmächtigten) auf Grundlage der in Deutschland
geltenden Datenschutzbestimmungen, um die Hauptversammlung in der gesetzlich vorgeschriebenen
Form vorzubereiten und durchzuführen und den Aktionären und Bevollmächtigten die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten ist für die Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung
sowie die Teilnahme der Aktionäre und der Bevollmächtigten an der Hauptversammlung
zwingend erforderlich.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Bevollmächtigten erfolgt
ausschließlich für die Abwicklung ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung und auch
insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DSGVO. Im Übrigen werden personenbezogene
Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Bevollmächtigten im Zusammenhang
mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, insbesondere über das Teilnehmerverzeichnis.
Die Daten werden regelmäßig gelöscht, wenn die dreijährige Frist zur Aufbewahrung
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 5 AktG abgelaufen ist und die Daten nicht mehr für etwaige
Auseinandersetzungen über das Zustandekommen oder die Wirksamkeit von Beschlüssen
der Hauptversammlung benötigt werden.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Bevollmächtigten
von der KW Financial Services Holding AG im Hinblick auf ihre personenbezogene Daten
Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO),
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und Übertragung bestimmter personenbezogener
Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Art. 20 DSGVO) verlangen. Diese
Rechte können unentgeltlich über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend gemacht
werden:

KW Financial Services Holding AG
Keferloh 1c, 85630 Grasbrunn
E-Mail: info@kwag.de

Datenschutzbeauftragter: Matthias Hassler LL.M. , Projekt 29 GmbH & Co. KG, Ostengasse 14, 93047 Regensburg,
Tel. 0941-2986930, Fax 0941-29869316, E-Mail: m.hassler@projekt29.de, Internet: www.projekt29.de

Zudem steht den Aktionären und Bevollmächtigten gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht
bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren
Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes, in dem die KW
Financial Services Holding AG ihren Sitz hat (Landesbeauftragter für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit Bayern), zu.

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