Nynomic AGWedelISIN DE000A0MSN11
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TOP 1 |
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses der Nynomic AG (im Folgenden Die genannten Unterlagen liegen ab dem Zeitpunkt der Einberufung in den Geschäftsräumen
im Bereich »Hauptversammlung« zugänglich gemacht. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. |
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TOP 2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Nynomic AG Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 5 |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 6 |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder, also von Herrn Hans Wörmcke, Herrn Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 8.1 der Satzung der Nynomic AG aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates, Herrn Hans Wörmcke, Herrn Dr. Sven Claussen, und Herrn Hartmut Harbeck, zu den neuen Mitgliedern des Aufsichtsrates bis zum Ende der Hauptversammlung, die |
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TOP 7 |
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021 und die Schaffung Die Hauptversammlung hatte am 30. Juni 2021 zu Punkt 7 der damaligen Tagesordnung Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
Der schriftliche Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz
veröffentlicht und in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zugänglich Schriftlicher Bericht des Vorstands zu Punkt 7 der Tagesordnung gemäß §§ 203 Abs. Zu Punkt 7 der Tagesordnung wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, die bestehende Durch das vorgeschlagene Genehmigte Kapital 2022 wird der Vorstand ermächtigt, mit Anlass für die Neuschaffung Die derzeit geltende Satzung der Gesellschaft enthält in Ziffer 4.3 von § 4 noch das Die Verwaltung wird dadurch in die Lage versetzt, in höherem Maße zum Zweck der Beschaffung Ausschluss des Bezugsrechts Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach Ziffer 2 lit a) zu Punkt 7 der Tagesordnung Der Vorstand soll zudem im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2022 nach Ziffer 2 lit Zum Schutz der Aktionäre vor Einflussverlust und Wertverwässerung ist die Ermächtigung Die erfolgte Anrechnung entfällt aber dann wieder, wenn die ausgeübte anderweitige Durch diesen Anrechnungsmechanismus wird im Einklang mit der Regelung der §§ 203 Abs. Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach Ziffer 2 lit c) zu Punkt 7 der Tagesordnung Gemäß der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach Ziffer 2 lit d) zu Punkt 7 Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach Ziffer 2 lit e) zu Punkt 7 der Tagesordnung Schließlich wird gemäß der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach Ziffer 2 lit Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss Im Fall der Ausnutzung der vorgeschlagenen Ermächtigung wird der Vorstand in der jeweils |
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
EUR 5.901.200,00 und ist eingeteilt in 5.901.200 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
in der Hauptversammlung eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft
keine eigenen Aktien; daher beträgt die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren,
zu diesem Zeitpunkt 5.901.200 Aktien.
2. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten; Online-Service
Der Vorstand der Nynomic AG hat mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie mit
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Hauptversammlung nach Maßgabe des
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“)
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
abgehalten wird. Zum Zeitpunkt der Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat über
die Durchführung der Hauptversammlung war ein Ende der pandemischen Entwicklung des
Infektionsgeschehens nicht abzusehen. Es war daher zu befürchten, dass die weitere
Ausbreitung des COVID-19-Virus auch zum Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung
noch anhalten könnte. Um der weiteren Ausbreitung der Pandemie entgegenzuwirken, bleibt
es nach wie vor entscheidend, auf vermeidbare physische Kontakte möglichst zu verzichten.
Daher sind Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, dass es dem Interesse und dem
Schutz unserer Aktionäre und Mitarbeiter dient, die diesjährige Hauptversammlung so
zu gestalten, dass möglichst wenige Menschen an einem Ort physisch zusammentreffen.
Dies ist nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat nur durch das Gebrauchmachen von
der durch das COVID-19-Gesetz geschaffenen Möglichkeit zur Durchführung einer virtuellen
Hauptversammlung gewährleistet.
Die ordentliche Hauptversammlung wird demnach als virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten gemäß § 1 Abs. 1 und Abs.
2 COVID-19-Gesetz abgehalten.
Die gesamte in den Geschäftsräumen der Nynomic AG, Am Marienhof 2, 22880 Wedel stattfindende
Hauptversammlung wird zu diesem Zweck am Dienstag, den 28. Juni 2022, 10:00 Uhr (MESZ),
über den Online-Service der Gesellschaft unter der Internetadresse
www.nynomic.com
über den im Bereich »Hauptversammlung« zur Verfügung gestellten Link in Bild und Ton
übertragen.
Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich wie nachstehend (siehe Ziffer 3 »Voraussetzungen
für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung«)
beschrieben ordnungsgemäß angemeldet haben, die Bild- und Tonübertragung der gesamten
Hauptversammlung über den Online-Service der Gesellschaft verfolgen. Darüber hinaus
können Aktionäre persönlich oder durch ordnungsgemäß Bevollmächtigte ihr Stimmrecht
per Briefwahl oder durch die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ausüben sowie über den Online-Service der Gesellschaft Fragen stellen und einen Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären.
Eine darüber hinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten ist in der virtuellen Hauptversammlung
nicht möglich. Insbesondere ist eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten,
mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter,
vor Ort ausgeschlossen. Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie
die Einräumung des Stimmrechts sowie der Fragemöglichkeit und der Möglichkeit zum
Widerspruch berechtigen die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch nicht zur Teilnahme
an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs.
1 Satz 2 AktG (keine elektronische Teilnahme).
Der Online-Service ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.nynomic.com
über den im Bereich »Hauptversammlung« zur Verfügung gestellten Link ab dem 7. Juni
2022, 0:00 Uhr (MESZ), für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
zugänglich. Um den Online-Service der Gesellschaft nutzen zu können, müssen sie sich
mit der Zugangskartennummer und dem Zugangscode einloggen, welche sie mit ihrer Zugangskarte
für den Online-Service der Gesellschaft erhalten. Die verschiedenen Möglichkeiten
zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung erscheinen
dann auf der Benutzeroberfläche im Online-Service der Gesellschaft. Weitere Einzelheiten
zur Nutzung des Online-Services der Gesellschaft und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen
können die Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt entnehmen.
3. Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle
Hauptversammlung
Zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere
des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung
bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug
auf die virtuelle Hauptversammlung durch einen in Textform in deutscher oder englischer
Sprache erstellten Nachweis des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts
über den Anteilsbesitz nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (7. Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ), „Nachweisstichtag“)
zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens
Dienstag, den 21. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten
genügt):
Nynomic AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
oder
Telefax: +49 9628-9299-871
oder
E-Mail:anmeldestelle@c-hv.com
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären – anstelle der herkömmlichen Eintrittskarten
– Zugangskarten für den Online-Service der Gesellschaft mit persönlichen Zugangsdaten
(Zugangskartennummer und Zugangscode) für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug
auf die virtuelle Hauptversammlung übermittelt.
4. Bedeutung des Nachweisstichtages
Der Nachweisstichtag (auch Record Date genannt) ist das entscheidende Datum für die
Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung. Im Verhältnis
zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts,
in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung als Aktionär nur, wer zum Nachweisstichtag
Aktionär der Gesellschaft war und den Nachweis hierüber fristgerecht erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach diesem Zeitpunkt haben hierfür keine Bedeutung.
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit
ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung nur ausüben, soweit
sie sich hierzu durch den Veräußerer bevollmächtigen lassen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte
in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
5. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
abgeben („Briefwahl“). Hierzu ist eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich (siehe
unter Ziffer 3 »Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf
die virtuelle Hauptversammlung«). Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann über
den Online-Service der Gesellschaft unter der Internetadresse
www.nynomic.com
über den im Bereich »Hauptversammlung« zur Verfügung gestellten Link oder unter Verwendung
des hierfür vorgesehenen Briefwahlformulars vorgenommen werden. Das Briefwahlformular
ist auf der Zugangskarte für den Online-Service der Gesellschaft, die den Aktionären
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird, abgedruckt.
Entsprechende Formulare sind zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.nynomic.com
im Bereich »Hauptversammlung« erhältlich.
Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene Stimmabgabe muss der Gesellschaft
aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 26. Juni 2022, 24:00 Uhr
(MESZ), unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen (die Nutzung einer
der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):
Nynomic AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
oder
Telefax: +49 9628-9299-871
oder
E-Mail:anmeldestelle@c-hv.com
Die Stimmabgabe über den Online-Service der Gesellschaft unter der Internetadresse
www.nynomic.com
über den im Bereich »Hauptversammlung« zur Verfügung gestellten Link ist ab dem 7.
Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ), bis zum Ende der Abstimmungen, das in der virtuellen Hauptversammlung
am 28. Juni 2022 vom Versammlungsleiter festgelegt wird, möglich. Bis zum Ende der
Abstimmungen kann im Online-Service der Gesellschaft eine durch Verwendung des Briefwahlformulars
oder über den Online-Service vorgenommene Stimmabgabe auch geändert oder widerrufen
werden. Einzelheiten zur Stimmabgabe über den Online-Service der Gesellschaft können
die Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt und den Nutzungsbedingungen
entnehmen.
Wird das Stimmrecht für ein und dieselbe Aktie sowohl durch Verwendung des Briefwahlformulars
als auch über den Online-Service der Gesellschaft ausgeübt, wird unabhängig von der
zeitlichen Reihenfolge ihres jeweiligen Eingangs bei der Gesellschaft ausschließlich
die über den Online-Service der Gesellschaft abgegebene Stimme als verbindlich behandelt.
Wird bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige
Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe
zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden
Punkt der Einzelabstimmung.
Weitere Hinweise zur Briefwahl sind auf der Zugangskarte für den Online-Service der
Gesellschaft, die den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären übersandt wird, enthalten
und zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.nynomic.com
im Bereich »Hauptversammlung« einsehbar.
6. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) oder haben unter Verwendung der
Eingabemaske in dem Online-Service der Gesellschaft unter der Internetadresse
www.nynomic.com
über den im Bereich »Hauptversammlung« zur Verfügung gestellten Link zu erfolgen.
Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater
oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt
werden, abweichende Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse
für die Bevollmächtigung eines Intermediärs im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, einer
Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen Person im Sinne
von § 135 Abs. 8 AktG beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit
der Stimmabgabe nicht.
Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation
im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können
das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl
oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter ausüben.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht ist auf der Zugangskarte für den Online-Service
der Gesellschaft, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten
Anmeldung übermittelt wird, abgedruckt. Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht
steht außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.nynomic.com
im Bereich »Hauptversammlung« zum Download bereit.
Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der
Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres
Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen auf einem der folgenden Wege aus organisatorischen
Gründen bis spätestens zum Ablauf des 26. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft
zugehen:
Nynomic AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
oder
Telefax: +49 9628-9299-871
oder
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sind darüber hinaus unter Verwendung
der Eingabemaske über den Online-Service der Gesellschaft unter der Internetadresse
www.nynomic.com
über den im Bereich »Hauptversammlung« zur Verfügung gestellten Link bis zum Ende
der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 28. Juni 2022 möglich. Bis
zum Ende der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 28. Juni 2022 ist
auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersandten
oder über den Online-Service erteilten Vollmacht möglich. Wird eine Vollmacht – jeweils
fristgemäß – sowohl in Textform (§ 126b BGB) übersandt als auch über den Online-Service
der Gesellschaft erteilt, wird unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge ihres jeweiligen
Eingangs bei der Gesellschaft ausschließlich die über den Online-Service abgegebene
Vollmacht als verbindlich behandelt. Einzelheiten zur Erteilung von Vollmachten und
zum Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht unter Nutzung der Eingabemaske in dem
Online-Service können die Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt und den
Nutzungsbedingungen entnehmen.
Die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung über
den Online-Service der Gesellschaft durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass
der Bevollmächtigte vom Aktionär einen eigenen Zugangscode erhält. Die Nutzung der
Zugangsdaten durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung,
ein darüber hinausgehender Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
in Textform ist nicht erforderlich.
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes
form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt
– vorbehaltlich der genannten Frist für die Erteilung einer Vollmacht – eine Erteilung
von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes nicht aus.
7. Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter,
die das Stimmrecht ausschließlich gemäß den Weisungen des jeweiligen Aktionärs ausüben,
vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft müssen neben der
Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sie üben
das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen, sondern ausschließlich auf der Grundlage
der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche
oder unklare Weisung erteilt worden ist, enthalten sich die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen der Stimme; dies
gilt immer auch für unvorhergesehene Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine
Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch
als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie,
dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld der
Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum
Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll entgegennehmen
und – mit Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts – auch keine sonstigen Aktionärsrechte
wahrnehmen.
Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso
wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB) oder hat unter Verwendung
der Eingabemaske über den Online-Service der Gesellschaft unter der Internetadresse
www.nynomic.com
über den im Bereich »Hauptversammlung« zur Verfügung gestellten Link zu erfolgen.
Gleiches gilt für die Änderung oder den Widerruf der Vollmacht oder der Weisungen.
Das Vollmachts- und Weisungsformular für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
mit den entsprechenden Erläuterungen ist auf der Zugangskarte für den Online-Service
der Gesellschaft, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten
Anmeldung übermittelt wird, abgedruckt. Diese Unterlagen stehen außerdem auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.nynomic.com im Bereich »Hauptversammlung« zum Download
bereit.
Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
die Erteilung von Weisungen und ihr Widerruf müssen auf einem der folgenden Wege aus
organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 26. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
an die Gesellschaft übermittelt werden:
Nynomic AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
oder
Telefax: +49 9628-9299-871
oder
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com
Die Erteilung der Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte nebst Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Widerruf sind darüber hinaus
unter Verwendung der Eingabemaske in dem Online-Service der Gesellschaft unter der
Internetadresse
www.nynomic.com
über den im Bereich »Hauptversammlung« zur Verfügung gestellten Link bis zum Ende
der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 28. Juni 2022 möglich. Hierfür
ist im Online-Service der Gesellschaft die Schaltfläche »Vollmacht und Weisung an
die Stimmrechtsvertreter erteilen« vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein
Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersandten oder
über den Online-Service der Gesellschaft erteilten Vollmacht mit Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft möglich. Wird eine Vollmacht mit Weisungen an
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft – jeweils fristgemäß – sowohl in Textform
(§ 126b BGB) übersandt als auch über den Online-Service der Gesellschaft erteilt,
werden unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs bei der Gesellschaft
ausschließlich die über den Online-Service der Gesellschaft abgegebenen Vollmachten
und Weisungen als verbindlich behandelt. Einzelheiten zur Erteilung von Vollmachten
mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und zum Widerruf einer
zuvor erteilten Vollmacht unter Nutzung der Eingabemaske im Online-Service der Gesellschaft
können die Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt und den Nutzungsbedingungen
entnehmen.
Soweit die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Auch
bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind
Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
8. Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Fragerecht im Wege der elektronischen
Kommunikation ausüben (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz). Der Vorstand
hat vorgegeben, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer
Kommunikation über die dafür vorgesehene Eingabemaske im Online-Service der Gesellschaft
der Internetadresse
www.nynomic.com
über den im Bereich »Hauptversammlung« zur Verfügung gestellten Link einzureichen
sind, also spätestens bis zum Ablauf des 26. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ). Auf anderem
Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Nach Maßgabe von §
1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz steht es im pflichtgemäßen, freien Ermessen des Vorstands,
wie er Fragen beantwortet. Der Vorstand behält sich insofern insbesondere vor, eingereichte
Fragen einzeln oder mehrere Fragen zusammengefasst zu beantworten und die Reihenfolge
der Beantwortung im Interesse aller Aktionäre zu bestimmen.
Darüber hinaus stehen den Aktionären ein Rede- oder Fragerecht in und während der
virtuellen Hauptversammlung nicht zu.
9. Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Den Aktionären stehen in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung unter anderem die
nachstehenden Rechte zu. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.nynomic.com
im Bereich »Hauptversammlung«.
Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen (letzteres entspricht 500.000 Stückaktien),
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt
und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Nynomic Aktiengesellschaft zu richten
und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens
bis zum Ablauf des 3. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehend genannten
Adresse zugegangen sein:
Nynomic AG
Am Marienhof 2
22880 Wedel
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gemäß § 1 Abs. 2, Satz 3 COVID-19-Gesetz gelten Anträge und/oder Wahlvorschläge von
Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, als in
der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag
unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet
ist. In der Hauptversammlung zu berücksichtigende Gegenanträge und Wahlvorschläge
müssen bis spätestens zum Ablauf des 13. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft
eingegangen sein. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge
brauchen nicht begründet zu werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich
an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu richten:
Nynomic AG
Am Marienhof 2
22880 Wedel
oder
E-Mail: hv@nynomic.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Rechtzeitig, d. h. bis zum Ablauf des 13. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer
der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge
mit Begründung oder Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens
des Aktionärs sowie der – bei Wahlvorschlägen optionalen – Begründung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.nynomic.com
im Bereich »Hauptversammlung« unverzüglich nach ihrem Eingang zugänglich gemacht.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetseite
zugänglich gemacht.
Von der Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags
kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG (in Verbindung mit § 127
Satz 1 AktG) genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags
bzw. die etwaige Begründung eines Wahlvorschlags braucht nicht zugänglich gemacht
zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge braucht
der Vorstand nach § 127 Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn sie
die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG nicht enthalten.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden. Zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vor
der Hauptversammlung unter einer der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten bis spätestens
zum Ablauf des 13. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden in der virtuellen
Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung nochmals gestellt
worden, wenn der antragstellende bzw. den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß
zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist.
10. Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs.
2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung
bis zu ihrem Ende über den Online-Service der Gesellschaft in Abweichung von § 245
Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung
unter der Internetadresse
www.nynomic.com
über den im Bereich »Hauptversammlung« zur Verfügung gestellten Link Widerspruch gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift erklären, wenn sie ihr Stimmrecht
nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Hierfür ist im Online-Service
der Gesellschaft die Schaltfläche »Widerspruch zu Beschlüssen der Hauptversammlung«
vorgesehen.
11. Informationen (Unterlagen) auf der Internetseite der Gesellschaft
Folgende Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.nynomic.com
im Bereich »Hauptversammlung« zugänglich:
• |
der Inhalt dieser Einberufung, |
• |
der Geschäftsbericht der Gesellschaft über das Geschäftsjahr 2021, |
• |
die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung, |
• |
die Formulare, die für die Briefwahl sowie für die Erteilung einer Vollmacht oder |
• |
Informationsblatt zum Online-Service der Gesellschaft. |
12. Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Nynomic AG verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte vor und während
der Hauptversammlung zu ermöglichen. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen,
den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand,
die Zugangskartennummer, die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten, die Stimmabgabe
sowie im Vorfeld der Hauptversammlung eingereichte Fragen. Je nach Lage des Falles
kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Ausübung Ihrer Rechte im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung
ist die Nynomic AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Nynomic AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der Nynomic AG nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten
die Daten ausschließlich nach Weisung der Nynomic AG.
Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt.
Eine Speicherung der Nynomic AG erfolgt über diesen Zeitpunkt hinaus, wenn dies durch
den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen
oder sonstigen Vorschriften, denen die Nynomic AG unterliegt, vorgesehen wurde. Hierbei
handelt es sich insbesondere um bestehende handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten.
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-
und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie
ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese
Rechte können Sie gegenüber der Nynomic AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
hv@nynomic.com
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Nynomic AG
Am Marienhof 2
22880 Wedel
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Wedel, im Mai 2022
Nynomic AG
Der Vorstand