H&K AG
Oberndorf am Neckar
ISIN: DE000A11Q133
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, 3. August 2022, um 10:00 Uhr (MESZ)
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, die ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne die Möglichkeit der persönlichen Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) abgehalten wird.
I. |
Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten Vor dem Hintergrund der nach wie vor anhaltenden COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten und den Aktionären die Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage hierfür sind § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt 2020 I Nr. 14, Seite 570) in der durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt 2020 I Nr. 67, Seite 3332) geänderten Fassung, dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 I Nr. 63, Seite 4153) bis zum 31. August 2022 verlängert wurde („COVID-19-Gesetz„). Es ist deshalb keine persönliche Teilnahme von Aktionären oder Aktionärsvertretern möglich (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters). Die gesamte Hauptversammlung wird im zugangsgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung („HV-Portal„) unter
in Bild und Ton übertragen. Die Auswirkungen der Durchführung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) werden in Abschnitt III. dieser Einladung näher erläutert. |
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II. |
Tagesordnung und Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungsgegenständen |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist daher gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 135.696.462,55 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen. Dieser nimmt auch die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern eine solche vor der ordentlichen Hauptversammlung 2023 erfolgt. |
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Der Aufsichtsrat der H&K AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziff. 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die früheren Aufsichtsratsmitglieder Harald Kujat und Dr. Martin Heiner Sorg hatten mit Schreiben vom 31. Juli 2020 bzw. 19. August 2020 jeweils mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 27. August 2020 ihr Amt niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 23. September 2020 wurden als Nachfolger Herr Dr. Rainer Runte, München, und Frau Dr. Regina Engelstädter, Frankfurt am Main, zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt. Herr Dr. Runte und Frau Dr. Engelstädter sollen nunmehr auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse der Hauptversammlung der H&K AG zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt werden. Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Es ist beabsichtigt, über die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten im Wege der Einzelwahl abzustimmen. Der Aufsichtsrat beabsichtigt außerdem, Herrn Dr. Runte im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. Die Lebensläufe von Herrn Dr. Runte und Frau Dr. Engelstädter sowie weitere Angaben zu den beiden Kandidaten sind von der Einberufung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung über die Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich. |
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7. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2022 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über eine entsprechende Satzungsänderung Die Satzung der Gesellschaft enthält derzeit kein genehmigtes Kapital. Um der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, flexibel auf Finanzierungserfordernisse reagieren und die Eigenkapitaldecke bei Bedarf kurzfristig und umfassend stärken zu können sowie rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich ansonsten bietende Gelegenheiten reagieren und Möglichkeiten zur Unternehmenserweiterung nutzen zu können, soll ein genehmigtes Kapital geschaffen werden, das die Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts in bestimmten Fällen vorsieht. Die Ermächtigung soll außerdem die Finanzierung des weiteren Wachstums der Gesellschaft und Möglichkeiten zur Reaktion auf Marktgegebenheiten sichern. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2022 mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung) Unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung am 3. August 2022 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, ein genehmigtes Kapital mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts (Genehmigtes Kapital 2022) zu beschließen. Gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet der Vorstand über die Gründe für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Ausgabe der neuen Aktien diesen Bericht. Die Satzung der Gesellschaft enthält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung kein genehmigtes Kapital. Um der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, flexibel auf Finanzierungserfordernisse reagieren und die Eigenkapitaldecke bei Bedarf kurzfristig und umfassend stärken zu können sowie rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich ansonsten bietende Gelegenheiten reagieren und Möglichkeiten zur Unternehmenserweiterung nutzen zu können, soll ein genehmigtes Kapital geschaffen werden, das die Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts in bestimmten Fällen vorsieht. Die Ermächtigung soll außerdem die Finanzierung des weiteren Wachstums der Gesellschaft und Möglichkeiten zur Reaktion auf Marktgegebenheiten sichern. Das Genehmigte Kapital 2022 soll den Vorstand ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 2. August 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 13.820.460,00 zu erhöhen. Eine angemessene Kapitalausstattung und Finanzierung ist eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Gesellschaft und für ein erfolgreiches Auftreten am Kapitalmarkt. Durch die Ausgabe neuer Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung werden das Eigenkapital der Gesellschaft und damit auch die Handlungsmöglichkeiten für das weitere Wachstum der Gesellschaft, aber auch bei der Aufnahme von Fremdkapital erhöht. Durch die Möglichkeit zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen könnten etwa auch gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften gerichtete Darlehensforderungen in Eigenkapital umgewandelt werden, was die die Gesellschaft finanzierenden Banken zur Voraussetzung für weitere Kreditgewährungen machen könnten. Der Vorstand soll flexible Möglichkeiten haben, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft Finanzierungsmöglichkeiten zur Wahrnehmung von Geschäftschancen und zur Stärkung der Eigenkapitalbasis nutzen zu können. Da Entscheidungen über die Deckung des künftigen Kapitalbedarfs der Gesellschaft in der Regel kurzfristig zu treffen sind, ist es wichtig, dass die Gesellschaft nicht vom Rhythmus der jährlichen Hauptversammlungen oder von der langen Einberufungsfrist einer außerordentlichen Hauptversammlung abhängig ist. Diesen Umständen hat der Gesetzgeber mit dem Instrument des Genehmigten Kapitals Rechnung getragen. Bei Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Gemäß § 203 Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 5 AktG können die neuen Aktien auch ganz oder teilweise von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) oder gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (sog. mittelbares Bezugsrecht). Dabei soll es dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats gestattet sein, das Bezugsrecht auch teilweise als unmittelbares Bezugsrecht und im Übrigen als mittelbares Bezugsrecht auszugestalten. So kann es insbesondere zweckmäßig und aus Kostengründen im Interesse der Gesellschaft sein, einem bezugsberechtigten Großaktionär, der die Abnahme einer festen, seinem Bezugsrecht entsprechenden Anzahl von neuen Aktien im Voraus zugesagt hat, diese neuen Aktien unmittelbar zum Bezug anzubieten, um insoweit die bei einem mittelbaren Bezugsrecht für die Gesellschaft anfallenden Gebühren der Emissionsbanken zu vermeiden. Für die Aktionäre, denen die neuen Aktien im Weg des mittelbaren Bezugsrechts angeboten werden, liegt darin keine inhaltliche Beschränkung ihres Bezugsrechts. Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht vor, dass der Vorstand – im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen – in den nachfolgend erläuterten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausschließen kann:
Bei Abwägung aller genannten Umstände hält der Vorstand, in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat, die Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des bei Ausnutzung der betreffenden Ermächtigungen zu Lasten der Aktionäre möglichen Verwässerungseffekts für sachlich gerechtfertigt und für angemessen. Für alle hier vorgeschlagenen Fälle des Bezugsrechtsausschlusses ist die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich. Der Vorstand wird zudem in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 im Interesse der Gesellschaft ist; dabei wird er insbesondere auch prüfen, ob ein etwaiger Ausschluss des Bezugsrechts im Einzelfall sachlich gerechtfertigt ist. Sofern der Vorstand eine der vorstehenden Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2022 ausnutzt, wird er in der folgenden ordentlichen Hauptversammlung darüber berichten. |
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8. |
Bestätigungsbeschlüsse gemäß § 244 Satz 1 AktG betreffend mehrere von den Hauptversammlungen am 27. August 2020 sowie am 31. August 2021 gefasste Beschlüsse
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III. |
Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung |
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Die Hauptversammlung wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) in Anwesenheit unter anderem eines mit der Niederschrift beauftragten Notars in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Heckler & Koch-Straße 1, 78727 Oberndorf, (Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes) ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Es ist deshalb keine persönliche Teilnahme von Aktionären oder Aktionärsvertretern an der virtuellen Hauptversammlung möglich (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters). Die Aktionäre können ihr Stimmrecht über elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung ausüben. Die gesamte Hauptversammlung wird im HV-Portal unter der in Abschnitt I. genannten Internetadresse in Bild und Ton übertragen. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts (mittels elektronischer Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten) sind nur diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet („Anmeldung“) und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben („Nachweis“). Zum Nachweis reicht ein von einem in- oder ausländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut als depotführendes Institut oder von einem deutschen Notar in Textform auf Deutsch oder Englisch erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes, eine entsprechende Bescheinigung der Gesellschaft oder ein sonstiger, von der Gesellschaft als ausreichend angesehener Nachweis aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 13. Juli 2022 (d.h. 13. Juli 2022, 0:00 Uhr MESZ), zu beziehen („Nachweiszeitpunkt“). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerung des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft schriftlich oder auf elektronischem Wege bis spätestens
unter der nachfolgend genannten Postadresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen: H&K AG Damit Aktionäre über das HV-Portal unter der in Abschnitt I. genannten Internetadresse die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung verfolgen können, ist die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der fristgerechte Zugang des Nachweises erforderlich. Nach fristgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises unter einer der vorstehend genannten Adressen werden den Aktionären die für die Nutzung des HV-Portals erforderlichen individuellen Zugangsdaten per Post übersandt. |
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2. |
Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten oder mittels Briefwahl
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3. |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG und Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation
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4. |
Unterlagen zur Hauptversammlung Die unter Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen, Lebensläufe der unter Punkt 6 der Tagesordnung vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten, der Bericht des Vorstands zu Punkt 7 der Tagesordnung sowie der aktualisierte Lebenslauf von Herrn Bocklandt (vgl. Punkt 8 lit. g) der Tagesordnung) sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und bis zu deren Schließung über die Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich und liegen am Tag der Hauptversammlung auch im Versammlungsraum der virtuellen Hauptversammlung aus. Auf Verlangen werden diese Unterlagen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist zu richten an: H&K AG oder Telefax: +49 7423 798-2263 oder E-Mail: ilona.lehmann@heckler-koch-de.com |
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5. |
Datenschutzhinweise Die H&K AG verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer virtuellen Hauptversammlung auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (insbesondere Vor- und Nachname sowie Anschrift von Aktionären, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und ggf. Name, Vorname und Anschrift eines vom Aktionär benannten Bevollmächtigten). Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank die Daten an die Gesellschaft. Sofern Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten. Sofern Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten unser HV-Portal nutzen, gelten hierfür zusätzliche Datenschutzhinweise, die im HV-Portal jederzeit aufgerufen werden können. Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die H&K AG, Heckler & Koch-Straße 1, 78727 Oberndorf a.N. Die Datenverarbeitung dient dem Zweck, den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer versammlungsbezogenen Rechte vor und während der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der virtuellen Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten das HV-Portal nutzen, verarbeiten wir insoweit personenbezogene Daten mit Einwilligung der betroffenen Person gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) und Art. 7 DSGVO. Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass im Falle des Widerrufs die Nutzung des HV-Portals ggf. ganz oder teilweise nicht mehr möglich ist. Empfänger Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer virtuellen Hauptversammlung verschiedene externe Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Zudem werden personenbezogene Daten den Aktionären und deren Bevollmächtigten am Tag der Hauptversammlung über das Teilnehmerverzeichnis zugänglich gemacht. Speicherdauer Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten, solange dies für die vorstehend beschriebenen Zwecke erforderlich ist, soweit nicht gesetzliche Vorschriften zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen von gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten erforderlich ist. Betroffenenrechte Sie haben nach Maßgabe von Kapitel III. der DSGVO ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht sowie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und ein Recht auf Datenübertragung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie der Verarbeitung außerdem widersprechen. Diese Rechte können Sie über die nachstehend genannten Kontaktdaten geltend machen. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: Florian Dörfler E-Mail: doerfler@hopp-flaig.de |
Oberndorf a.N., im Juni 2022
H&K AG
Der Vorstand