BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Hamburg

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

am Dienstag, dem 13. Dezember 2022, um 12:00 Uhr,
in die Geschäftsräume der Gesellschaft in
20355 Hamburg, Fuhlentwiete 12, eingeladen.

TAGESORDNUNG:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 von € 600.000,- in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie folgt zu ändern:

§ 12 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder an einem Ort, an dem die Gesellschaft eine Niederlassung unterhält, statt.“

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Hamburger Treuhand Gesellschaft Schomerus & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind sämtliche Aktionäre berechtigt. Jeder im Aktienregister eingetragene und sich ordnungsgemäß ausweisende Aktionär gilt als legitimiert. Vertreter von Aktionären müssen sich durch eine Vollmacht in Textform legitimieren.

 

DER VORSTAND

 

 

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