
Your Family Entertainment AG
München
– ISIN DE 000 A161N14 –
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
15. September 2017, um 10:00 Uhr,
in den Räumen der Bayerische Börse AG, Karolinenplatz 6, 80333 München,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2016, des Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und – bei börsennotierten Gesellschaften – einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB zugänglich zu machen. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 653.189,94 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nymphenburger Straße 3b, 80335 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Erweiterung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, über die Aufstockung des bestehenden Bedingten Kapitals 2013 und die entsprechende Satzungsänderung Der Vorstand ist aufgrund des in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 7. November 2013 unter Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschlusses ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 06. November 2018 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 10.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 2.300.000,00 nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bislang teilweise Gebrauch gemacht und insgesamt Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 3.494.760,00 begeben. Der Gesamtnennbetrag soll auf EUR 15.000.000,00 erhöht werden, das entsprechend bedingte Kapital auf EUR 5.147.729,00. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
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Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6
Zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Erweiterung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, über die Aufstockung des bestehenden Bedingten Kapitals 2013 und die entsprechende Satzungsänderung) erstattet der Vorstand gemäß § 221 Abs. 4 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts folgenden
Bericht:
Mit dem Beschluss unter Tagesordnungspunkt 6 soll der in der Hauptversammlung vom 07. November 2013 unter Tagesordnungspunkt 1 gefasste Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen dahingehend erweitert werden, dass der Vorstand ermächtigt wird, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 06. November 2018 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 15.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 5.147.729,00 nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Zugleich soll das bestehende Bedingte Kapital 2013 auf bis zu EUR 5.147.729,00 (vorher EUR 2.300.000,00) angehoben und § 4 Abs. 4 der Satzung entsprechend geändert werden. Die übrigen Regelungen aus der Ermächtigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 07. November 2013 unter Tagesordnungspunkt 1 zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sollen unverändert bleiben. Daher ist der Vorstand in der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. September 2017 unter Tagesordnungspunkt 6 modifizierten Fassung des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 07. November 2013 weiterhin ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen in der dort genannten Fallgruppe auszuschließen. Die in dem Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung vom 07. November 2013 näher aufgeführten Gründe für die Möglichkeit, in der dort genannten Fallgruppe das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, gelten auch in der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Modifizierung fort. Der Vorstand verweist daher im Hinblick auf die Gründe für den möglichen Bezugsrechtsausschluss auf seinen im Rahmen der Hauptversammlung vom 07. November 2013 erstatteten Bericht zu Tagesordnungspunkt 1. Dieser Bericht wird der Hauptversammlung vom 15. September 2017 nochmals zugänglich gemacht.
Teilnahme an der Hauptversammlung
1. |
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts – selbst oder durch Bevollmächtigte – sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung der Gesellschaft bis spätestens 08. September 2017, 24.00 Uhr, unter der nachfolgend genannten Adresse zugeht:
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Aus technischen Gründen werden im Zeitraum zwischen dem 09. September 2017, 0.00 Uhr, und dem 15. September 2017, 24.00 Uhr, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, also mit Ablauf des 08. September 2017 (sog. Technical Record Date). Ein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung wird den Aktionären, die spätestens am 1. September 2017, 0.00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es ist auch im Internet unter
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar und wird Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt. Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei verfügen. |
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2. |
Stimmrechtsvertretung Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine form- und fristgerechte Anmeldung sowie die Eintragung im Aktienregister zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Formular zur Anmeldung und Vollmachtserteilung wird den Aktionären, die spätestens am 1. September 2017, 0.00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es ist auch im Internet unter www.yf-e.com unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar und wird Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt. Ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auch auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch über die Internetadresse
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum Herunterladen zur Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen. Damit Aktionäre den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen erteilen können, erhalten sie weitere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung zusammen mit dem Formular zur Anmeldung und Vollmachtserteilung zugesandt. Diese sind auch im Internet unter
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar und werden Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Aktionäre, die nach fristgerechter Anmeldung die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens eingehend bis zum Ablauf des 14. September 2017 an die zuvor genannte Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. |
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3. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 Abs. 1 AktG) der Aktionäre können im Internet unter der Internetadresse
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden. |
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4. |
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar. |
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5. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 10.295.459 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Es bestehen also 10.295.459 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 8.758 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. |
München, im August 2017
Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
Der Vorstand