1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 380.376.059,67 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 134.475.308 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren.
Sofern die Gesellschaft direkt oder indirekt i.S.d. § 71d AktG eigene Aktien hält, stehen der Gesellschaft aus diesen Aktien nach § 71b AktG keine Rechte zu. Eigene Aktien wären in der Hauptversammlung der Gesellschaft daher weder stimm- noch dividendenberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien und sie beabsichtigt auch nicht, bis zur Hauptversammlung eigene Aktien direkt oder indirekt zu erwerben.
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2. |
Informationen zu Tagesordnungspunkt 5:
Kandidat |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen |
Dr. Günther Bräunig |
Keine |
AFT – Agence France Tresor, Paris/Frankreich, Mitglied des Strategieausschusses
True Sale International GmbH, Frankfurt am Main, Vorsitzender des Gesellschafterbeirats |
Dagmar P. Kollmann |
Deutsche Telekom AG, Bonn, Mitglied des Aufsichtsrates
KfW IPEX-Bank GmbH, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrates |
Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), Stuttgart/Karlsruhe, Mitglied des Beirates
Bank Gutmann AG, Wien/Österreich, Mitglied des Aufsichtsrates
Unibail-Rodamco SE, Paris/Frankreich, Mitglied des Aufsichtsrats |
Dr. Thomas Duhnkrack |
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats
Lloyd Fonds AG, Hamburg, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Keine |
Joachim Plesser |
DIC Beteiligungs AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats
GEG German Estate Group AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats
Pandion AG, Köln, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Commerz Real Investmentgesellschaft mbH, Wiesbaden, Mitglied des Aufsichtsrats |
Dr. Hedda von Wedel |
Keine |
Keine |
Oliver Puhl |
Keine |
Keine |
Lebensläufe der zur Wahl Vorgeschlagenen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pfandbriefbank.com/hauptversammlung/ abrufbar.
Angaben zu Ziff. 5.4.1 Abs. 5 bis Abs. 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex
Der als Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagene Herr Dr. Günther Bräunig ist Mitglied des Vorstands der bundeseigenen KfW. Die Bundesrepublik Deutschland hält über den Finanzmarktstabilisierungsfonds, Frankfurt am Main, („FMS“) sämtliche Geschäftsanteile an der Hypo Real Estate Holding AG, München, („HRE Holding“) die insgesamt knapp über 20% der Anteile an der Gesellschaft hält. Die Bundesrepublik Deutschland, der FMS und die HRE Holding gelten damit als wesentlich an der Gesellschaft beteiligte Unternehmen i.S.d. Ziff. 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Vorschlag, Herrn Dr. Günther Bräunig und Frau Dr. Hedda von Wedel in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, beruht nicht nur auf der Empfehlung des Präsidial- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats, sondern geht auch auf das (in § 14 Abs. 1 des zwischen der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung („FMSA“), Frankfurt am Main, dem FMS und der Gesellschaft geschlossenen Rahmenvertrags enthaltene) Vorschlagsrecht der FMSA für zwei Mitglieder des Aufsichtsrats zurück.
Davon abgesehen haben die vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahlen zum Aufsichtsrat der Gesellschaft keine persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgeblich ansehen würde.
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3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
a) |
Anmeldung
Alle Aktionäre, die sich bis spätestens Freitag, 6. Mai 2016, 24:00 Uhr (MESZ) zur Hauptversammlung unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes angemeldet haben, sind gemäß § 14 der Satzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts – selbst oder durch Bevollmächtigte – berechtigt.
Der Anteilsbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden. Dieser Nachweis hat sich auf Freitag, den 22. April 2016, 0:00 Uhr (MESZ) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis haben in Textform in deutscher oder englischer Sprache i) unter der Anschrift Deutsche Pfandbriefbank AG, c/o Deutsche Bank AG, Securities Production, General Meetings, Postfach 20 01 07, 60605 Frankfurt am Main, oder ii) unter der Telefax-Nummer +49-69-12012-86045 oder iii) unter der eMail-Adresse wp.hv@db-is.com zu erfolgen. Für die Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft entscheidend.
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiter frei verfügen.
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte oder mittels Briefwahl ausüben wollen, frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte bei ihrer Depotbank angefordert haben, brauchen daher nichts weiter zu veranlassen.
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b) |
Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten, wie z.B. ein hierzu bereites Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben. Auch in diesen Fällen ist eine frist- und formgerechte Anmeldung erforderlich. Einzelheiten zum Verfahren der Bevollmächtigung entnehmen Sie bitte den Ziff. II. 4. a) bis c) dieser Einladung.
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c) |
Briefwahl
Außerdem können Aktionäre ihr Stimmrecht, ohne an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten teilzunehmen, durch Briefwahl ausüben. Auch in diesem Fall ist eine frist- und formgerechte Anmeldung erforderlich. Einzelheiten zum Verfahren der Briefwahl entnehmen Sie bitte der Ziff. II. 4. a) und d) dieser Einladung.
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4. |
Verfahren für die Stimmabgabe
a) |
Allgemeines
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Sie persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und Ihr Stimmrecht selbst ausüben. Sie können Ihr Stimmrecht aber auch durch Bevollmächtigte, durch Stimmrechtsvertreter oder im Wege der Briefwahl ausüben.
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b) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen vor der Abstimmung ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine andere ihm nach §§ 135 Abs. 8, Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution (wie z.B. eine Aktionärsvereinigung) bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht entweder in Textform i) jeweils gegenüber der Gesellschaft unter einer der oben unter Ziff. II. 3. a) dieser Einladung für die Anmeldung angegebenen Adressen oder ii) unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform) zu erteilen.
Entsprechendes gilt für den Widerruf der Vollmacht. Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs gilt automatisch als Widerruf der zuvor an Bevollmächtigte erteilten Vollmachten und Weisungen.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht bis Donnerstag, 12. Mai 2016, 18:00 Uhr (MESZ) unter einer der oben unter Ziff. II. 3. a) dieser Einladung für die Anmeldung genannten Adressen an die Gesellschaft übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung kann dieser Nachweis noch bis zum Ende der Generaldebatte auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden.
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder sonstiger in §§ 135 Abs. 8, Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellter Personen oder Institutionen besteht das Textformerfordernis nicht. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere der in §§ 135 Abs. 8, Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht mit dieser ab. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder sonstiger in §§ 135 Abs. 8, Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellter Personen oder Institutionen beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.
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c) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter
Aktionäre können sich auch durch von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter der Gesellschaft (sog. Stimmrechtsvertreter) in der Hauptversammlung vertreten lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Die Stimmrechtsvertreter können nur zu den Punkten der Tagesordnung abstimmen, zu denen ihnen ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Soweit den Stimmrechtsvertretern keine Weisung erteilt wird, üben sie das Stimmrecht nicht aus.
Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter i) keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse und zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen entgegennehmen und dass sie ii) nur für die Abstimmung über solche Anträge und Wahlvorschläge zur Verfügung stehen, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären im Falle von § 124 Abs. 1 AktG gibt oder die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können in Textform bis Donnerstag, 12. Mai 2016, 18:00 Uhr (MESZ) i) an die Deutsche Pfandbriefbank AG, Hauptversammlung 2016, c/o HCE Haubrok AG, Landshuter Allee 10, 80637 München, oder ii) unter der Telefax-Nummer +49-89-21027-289 oder iii) unter der eMail-Adresse vollmacht@hce.de erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Zugang der Vollmacht bzw. der Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft entscheidend. Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter noch bis zum Ende der Generaldebatte auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten gilt automatisch als Widerruf der zuvor an Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmachten und Weisungen.
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
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d) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Bei Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl ist Folgendes zu beachten:
Briefwahlstimmen können in Textform bis Donnerstag, 12. Mai 2016, 18:00 Uhr (MESZ) i) unter der Anschrift Deutsche Pfandbriefbank AG, Hauptversammlung 2016, c/o HCE Haubrok AG, Landshuter Allee 10, 80637 München, oder ii) unter der Telefax-Nummer +49-89-21027-289 oder iii) unter der eMail-Adresse briefwahl@hce.de abgegeben, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Zugang der Briefwahlstimme, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft entscheidend.
Bitte beachten Sie, dass im Wege der Briefwahl eine Abstimmung nur über solche Anträge und Wahlvorschläge möglich ist, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären im Falle des § 124 Abs. 1 AktG gibt oder die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden.
Auch Bevollmächtigte, einschließlich bevollmächtigter Kreditinstitute oder anderer ihnen nach §§ 135 Abs. 8, Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellter Personen und Institutionen (wie z.B. Aktionärsvereinigungen), können sich der Briefwahl bedienen.
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen.
Die Stimmabgabe per Briefwahl zu Tagesordnungspunkt 2 behält ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
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e) |
Formulare für Bevollmächtigung und Briefwahl
Bevollmächtigung und Briefwahl können insbesondere mit dem der Eintrittskarte beigefügten Formular, aber auch auf beliebige andere formgerechte Weise erfolgen. Ein universell verwendbares Vollmachts- und Briefwahlformular steht im Internet unter http://www.pfandbriefbank.com/hauptversammlung/ zum Herunterladen zur Verfügung. Es wird Ihnen auf Verlangen auch kostenlos zugesandt.
Des Weiteren kann eine Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum Beginn der Abstimmung auch noch auf der Hauptversammlung selbst erfolgen. Ein entsprechendes Formular erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung.
Wenn Sie direkt ein Kreditinstitut oder eine andere ihm nach §§ 135 Abs. 8, Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution (wie z.B. eine Aktionärsvereinigung) bevollmächtigen wollen, stimmen Sie sich bitte mit dem Bevollmächtigten über die Form der Vollmachtserteilung ab.
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5. |
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen vor und in der Hauptversammlung u.a. die folgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie im Internet unter http://www.pfandbriefbank.com/hauptversammlung/.
a) |
Erweiterung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen (dies entspricht 176.767 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Deutsche Pfandbriefbank AG, Freisinger Str. 5, 85716 Unterschleißheim, zu richten. Es muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 12. April 2016, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.pfandbriefbank.com/hauptversammlung/ bekannt gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
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b) |
Gegenanträge; Wahlvorschläge
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu stellen.
Sollen die Gegenanträge bereits im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis Donnerstag, 28. April 2016, 24:00 Uhr (MESZ), i) unter der Anschrift Deutsche Pfandbriefbank AG, Investor Relations, z.Hd. Herrn Michael Heuber, Freisinger Straße 5, 85716 Unterschleißheim, oder ii) unter der Telefax-Nummer +49-89-2880-10319 an die Gesellschaft zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge müssen nicht zugänglich gemacht werden.
In allen Fällen der Übersendung eines Gegenantrags ist der Zugang des Gegenantrags bei der Gesellschaft entscheidend.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2, Abs. 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter http://www.pfandbriefbank.com/hauptversammlung/ veröffentlicht.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Wahlvorschläge sind ebenfalls ausschließlich an die oben unter Ziff. II. 5. b) i) bzw. Ziff. II. 5. b) ii) genannten Adressen zu richten. Solche Vorschläge brauchen nicht begründet zu werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern brauchen auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ihnen keine Angaben zur Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
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c) |
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns der Deutsche Pfandbriefbank AG und der in den Konzernabschluss der Deutsche Pfandbriefbank AG einbezogenen Unternehmen.
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6. |
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Internetseite
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter http://www.pfandbriefbank.com/hauptversammlung/ eingesehen und heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende Unterlagen liegen zusätzlich in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
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7. |
Übertragung der Hauptversammlung; Bild- und Tonaufzeichnung
Eine Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton findet nicht statt. Von der Rede des Vorstands wird eine Bild- und Tonaufzeichnung erstellt.
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