Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Youco D19-H-70 Vorrats-AG Düsseldorf |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG | 13.09.2019 |
Youco D19-H-70 Vorrats-AGDüsseldorfBekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktGDie Youco24 Gründungs GmbH mit Sitz in Köln, diese zugleich handelnd im Namen und Auftrag der
hat uns gem. §§ 20, 21 AktG Folgendes mitgeteilt: 1. Der Youco24 Gründungs GmbH gehören aufgrund Übernahme als Gründerin unmittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gem. § 20 Abs. 2 AktG, sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 und 3 AktG als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG an unserer Gesellschaft. 2. Der Youco24 Holding GmbH sowie der Blitzstart Holding AG gehören mittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gem. § 20 Abs. 2 AktG, sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 und 3 AktG bzw. § 21 Abs. 1 AktG als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG bzw. § 21 Abs. 2 AktG an unserer Gesellschaft. Diese Beteiligung ist ihnen über die von ihnen abhängige Youco24 Gründungs GmbH zuzurechnen. 3. Der Blitzstart Group Beteiligungs GmbH gehören mittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gem. § 20 Abs. 2 AktG, sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 und 3 AktG als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG an unserer Gesellschaft. Diese Beteiligung ist ihr über die von ihr abhängige Blitzstart Holding AG zuzurechnen.
Köln, den 03.09.2019 Youco D19-H-70 Vorrats-AG Der Vorstand |