Murphy & Spitz Green Capital Aktiengesellschaft: Einladung zur Hauptversammlung

Murphy & Spitz Green Capital Aktiengesellschaft

Bonn

ISIN: DE000A0KPM66
WKN: A0KPM6

Einladung zur Hauptversammlung

Liebe Aktionäre,

wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft am Freitag, den 27. August 2021 um 09:00 Uhr, in die Geschäftsräume der Gesellschaft, Weberstr. 75, 53113 Bonn.

Für den Zugang zur Veranstaltung sowie während des Aufenthalts in unseren Räumen gelten die am Tag der Hauptversammlung anwendbaren staatlichen Corona-Schutzvorschriften. Aktuell sind dies ein höchstens 48 Stunden alter Negativtestnachweis oder eine nachgewiesene Immunisierung sowie das Tragen einer medizinischen Maske in unseren Räumen. Zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit müssen wir von jedem Teilnehmer Name, Adresse und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse digital oder schriftlich erfassen sowie ggf. einen Sitzplan erstellen und diese Daten für vier Wochen aufbewahren.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Andrew Murphy für das Geschäftsjahr 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Prof. Dr. Olaf Müller-Michaels, Jochen Hardt und Jürgen Daamen für das Geschäftsjahr 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dipl.-Kfm. Roland Knoll, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Mannheim zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 zu wählen.

Gegen die Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. August 2020 wurden Anfechtungsklagen erhoben. Die Klagen waren in erster Instanz erfolgreich (LG Köln, Urt. v. 4.3.2021 – 91 O 12/​20). Das Berufungsverfahren beim OLG Köln läuft, so dass das Urteil des LG Köln nicht rechtskräftig ist. Aufschiebend bedingt für den Fall, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. August 2020 rechtskräftig für nichtig erklärt werden, nichtig sind oder aufgehoben werden, sollen die Beschlüsse auf dieser Hauptversammlung wie folgt erneut gefasst werden:

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Andrew Murphy für das Geschäftsjahr 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Prof. Dr. Olaf Müller-Michaels, Jochen Hardt und Jürgen Daamen für das Geschäftsjahr 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 Entlastung zu erteilen.

7.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung vom 25. August 2020. Nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahl soll als Gesamtwahl durchgeführt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt die Wiederwahl folgender Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für den Zeitraum vom 25. August 2020 bis zur Beendigung der Hauptversammlung vor, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der neuen Amtszeit beschließt:

(a)

Prof. Dr. Olaf Müller-Michaels, Rechtsanwalt, Düsseldorf

(b)

Jochen Hardt, MBA, LL.M., Leitender Angestellter, Leverkusen

(c)

Jürgen Daamen, Diplom-Volkswirt, Bankangestellter, Bonn

8.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dipl.-Kfm. Roland Knoll, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Mannheim, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zu wählen.

II. Teilnahmebedingungen /​ Sonstiges

Einsichtnahme und Versand von Unterlagen

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​www.greencapital.de/​#investor-relations

zugänglich. Sie werden zudem der Hauptversammlung zugänglich gemacht.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 20. August 2021 (24.00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse:

Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Smidt-Straße 76
28195 Bremen
Fax.: 0421 /​ 897604 – 44
E-Mail: hauptversammlungen@quirin-privatbank.de

bei der Gesellschaft anmelden. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung bei der angegebenen Adresse erforderlich.

Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts zu erbringen und muss sich auf den Beginn des 6. August 2021 (00.00 Uhr) beziehen. Nur Personen, die zu diesem Zeitpunkt Aktionäre sind, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt. Die Anmeldung und der Nachweis über den Aktienbesitz bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Auch in diesem Fall ist für die rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht übersandt. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft auch elektronisch per E-Mail an

ir@greencapital.de

übermittelt werden.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, bestehen keine zwingenden Formvorschriften. Diese können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht in Verbindung zu setzen.

Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens am 2. August 2021 (24:00) zugehen:

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft
Vorstand
Weberstr. 75, 53113 Bonn

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und im Internet unter

http:/​/​www.greencapital.de/​#investor-relations

zugänglich gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft
Weberstr. 75, 53113 Bonn
Fax: 0228 – 243911 – 29
oder per E-Mail an
ir@greencapital.de

zu richten.

Bis zum Ablauf des 12. August 2021 (24.00 Uhr) unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen unverzüglich im Internet unter

http:/​/​www.greencapital.de/​#investor-relations

zugänglich gemacht.

Auskunftsrecht der Aktionäre

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft und die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 3.380.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 3.380.000.

 

Bonn, im Juli 2021

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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