J-MeinGut AG: Ergänzung der Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

J-MeinGut AG

Berlin

Ergänzung zur ordentlichen Hauptversammlung am 9. August 2021

Hiermit informieren wir die Aktionäre der Gesellschaft
über die Ergänzung der Tagesordnung,
sowie weitere Wahlvorschläge zum Aufsichtsrat.

Fristgerecht wurden zusätzlich folgende Vorschläge
zur Wahl des Aufsichtsrats vom Jayvolution Berlin e.V. eingereicht:

Sabine Kasten, Berlin, Office Managerin

Dirk Brettschneider, Berlin, Customer Success Manager

Folgende Ergänzungsverlangen wurde vom Jayvolution Berlin e.V., Petra und Maxim Wermke eingereicht. Für Satzungsänderungen ist die Anwesenheit eines Notares erforderlich. Nach rechtlicher Prüfung und Organisation eines Notares sind die Anträge nun Punkt 6 der offiziellen Tagesordnung.

Satzungsänderungsanträge

6.1) Antrag 1:

Es wird vorgeschlagen den § 1 Abs. 1 zu ändern in:

Die Gesellschaft führt die Firma
Jemeingut AG

Erläuterung: Die minimale Namensänderung vereinheitlicht den Außenauftritt des Unternehmens.

6.2) Antrag 2:

Es werden weitere Änderungen vorgeschlagen. Bei erfolgreicher Annahme würden diese in der Satzung als Unterpunkte „(5) Pflichten der Aktionäre“ vom Satzungsparagraph „§ 4 Aktien“ eingefügt werden, mit fortlaufender Nummerierung („(5.1)“, „(5.2)“, „(5.3)“). Werden weniger als alle drei Punkte angenommen, würden sich die Nummerierungen entsprechend anpassen um fortlaufend zu sein. Sollte ein Punkt rechtlich nichtig sein, berührt dies nicht die Umsetzung der anderen Punkte.

6.3) Antrag 2.1:

§ 4, (5.1) Bei Änderung der offiziellen Wohnanschrift ist die AG in Textform zu informieren und eine ladungsfähige Anschrift mitzuteilen, damit das Aktienregister entsprechend aktualisiert werden kann.

6.4) Antrag 2.2:

§ 4, (5.2) Geloste Beiräte

5.2.1 Bei der Einberufung zu gelosten Gremien muss ein:e Aktionär:in, wenn das Los auf sie oder ihn fällt, innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung (z. B. per E-Mail oder eingeschriebenen Brief) per E-Mail oder Brief an die AG antworten, ob die Wahl ins Gremium angenommen oder abgelehnt wird.

Eine Gremienteilnahme ist nicht verpflichtend, lediglich eine Zu- oder Absage bei Berufung.

5.2.2 Alle Losungen finden pro Kopf und nicht pro Aktie statt.

5.2.3 Die gelosten Gremien berühren nicht die per Aktiengesetz bestehenden Entscheidungsstrukturen, die Arbeitsergebnisse werden jedoch allen Aktionären zur Verfügung gestellt und diese per E-Mail und wahlweise allgemein per Website darüber informiert.

5.2.4 Die Einberufung von gelosten Gremien kann vonseiten des Vorstands und des Aufsichtsrates geschehen.

5.2.5 Die genaue Ausgestaltung der Gremien und deren Einladung obliegt dem Vorstand oder auf Wunsch des Aufsichtsrats diesem.

6.5) Antrag 2.3:

§ 4, (5.3) Jeder Aktionär und jede Aktionärin bemüht sich, gemeinwohlorientiert aktiv zu sein. Das kann durch beliebige ehrenamtliche Tätigkeiten, regelmäßiges gemeinwohlorientiertes Engagement oder eine Fördermitgliedschaft im Jayvolution Berlin e. V. oder einem anderen gemeinwohlorientierten Verein geschehen.

Erläuterung: Es ist realistisch keine rechtliche Konsequenz aus § 4, (5.3) zu erwarten.

Berlin, 21. Juli 2021

J-MeinGut AG

Der Vorstand

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