Westfalen Aktiengesellschaft: Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der Global-Gas GmbH mit der Westfalen Aktiengesellschaft gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 UmwG

Westfalen Aktiengesellschaft

Münster

Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der
Global-Gas GmbH mit der Westfalen Aktiengesellschaft gemäß § 62 Absatz 3
Satz 2 UmwG

Die Westfalen Aktiengesellschaft beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen
ihrer 100 %-igen Tochtergesellschaft, der Global-Gas GmbH mit Sitz in Münster, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 1492, als Ganzes ohne deren
Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., § 68 Absatz 1 Nr. 1 i. V. m. §§ 46 ff. UmwG
aufzunehmen. Da das Stammkapital der Global-Gas GmbH als übertragendem Rechtsträger
vollständig von der Westfalen Aktiengesellschaft als übernehmendem Rechtsträger gehalten
wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Westfalen Aktiengesellschaft über
die Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag mit der Global-Gas GmbH nicht erforderlich
(§ 62 Absatz 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung
der Westfalen Aktiengesellschaft zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht
erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts,
keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Absatz
3 Satz 1 Halbsatz 2, § 9 Absatz 2 und 3, § 12 Absatz 3, § 60 Absatz 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung der Westfalen Aktiengesellschaft
können Aktionäre der Westfalen Aktiengesellschaft, deren Anteil zusammen den zwanzigsten
Teil des Grundkapitals der Westfalen Aktiengesellschaft erreichen, gemäß § 62 Absatz
2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung
zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Global-Gas GmbH über die Zustimmung
zu dem Verschmelzungsvertrag mit der Westfalen Aktiengesellschaft ist entbehrlich,
da der Westfalen Aktiengesellschaft sämtliche Geschäftsanteile an der Global-Gas GmbH
gehören, § 62 Absatz 4 Satz 1 UmwG.

Ab dem 20. August 2021 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der
Westfalen Aktiengesellschaft, Industrieweg 43, 48155 Münster, der Verschmelzungsvertrag
sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Westfalen
Aktiengesellschaft und der Global-Gas GmbH zur Einsicht der Aktionäre der Westfalen
Aktiengesellschaft aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Westfalen Aktiengesellschaft
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser
Unterlagen.

 

Münster, den 17. August 2021

Westfalen Aktiengesellschaft

 

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Dr. Meike Schäffler

Vorstand

Jesko von Stechow

Vorstand

 

 

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