solarcomplex AG – Einladung zur Hauptversammlung (Donnerstag, 31. August 2023, 17.30 Uhr)

solarcomplex AG

Singen Hohentwiel

Einladung zur Hauptversammlung 2023

Sehr geehrte, liebe AktionärInnen der solarcomplex AG,

zur Hauptversammlung 2023 laden wir Sie herzlich ein auf

Donnerstag, 31. August 2023, 17.30 Uhr,
Milchwerk Radolfzell, Werner-Messmer-Str. 14, 78315 Radolfzell

 

Die Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen sowie die Kurzbilanz finden Sie anbei.

Da AktionärInnen auch von weiter her anreisen, haben wir wieder einen „Puffer“ eingeplant. Einlass ist bereits um 17.00 Uhr. Der Beginn der Hauptversammlung ist um 17.30 Uhr.

Bitte bringen Sie beiliegende Stimmkarte und Ihren Personalausweis zur Hauptversammlung mit.

Bene Müller Florian Armbruster Eberhard Banholzer

am Donnerstag, 31. August 2023 um 17.30 Uhr (Einlass ab 17.00 Uhr)
im Milchwerk Radolfzell, Werner-Messmer-Str. 14, 78315 Radolfzell

 

 

TAGESORDNUNG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der solarcomplex AG zum 31.12.2022 und des Berichts des Aufsichtsrats der solarcomplex AG für das Geschäftsjahr 2022

Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ekkehardstr. 10, 78224 Singen am Hohentwiel, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift.

Vorstand und Aufsichtsrat berichten in der Versammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 sowie den aktuellen Geschäftsverlauf. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 AktG) ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Der Bilanzgewinn von 3.929.097,90 Euro wird wie folgt verwendet:
Gewinnausschüttung für 2022 718.956,- Euro (Dividende pro Aktie: 0,06 €)
Gewinnvortrag 01.01.2023 3.210.141,90 Euro
= Bilanzgewinn 3.929.097,90 Euro
TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

TOP 5

Beschlussfassung über die Auszahlung einer Prämie an die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat erhalten – wie alle Mitarbeiter der solarcomplex AG – eine einmalige Prämie von jeweils 5.000 €.

Begründung: Das Geschäftsjahr 2022 war für alle Organe der SC AG (Mitarbeiter, Vorstand und Aufsichtsrat) durch extreme Herausforderungen und eine sehr hohe zeitliche Belastung geprägt. Gleichzeitig ist das Jahresergebnis in Höhe von rund 3 Mio € das bisher höchste, resultiert allerdings zur Hälfte aus einmaligen Sondererlösen in Folge der Energiekrise und den für die Verbraucher hohen Energiekosten. Vorstand und Aufsichtsrat haben entschieden, die Mitarbeiter der SC AG daran zu beteiligen und haben jedem in 2022 Beschäftigten eine einmalige Prämie in Höhe von 5.000 € zugesprochen. Diese Prämie möchten Vorstand und Aufsichtsrat in gleicher Weise in Anspruch nehmen und legen aus Transparenzgründen die Entscheidung der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vor.

TOP 6

Beschlussfassung über die Schaffung von genehmigtem Kapital (Satzungsänderung)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

In § 5 der Satzung wird folgender neuer Abs. 10 eingefügt:

Der Vorstand ist vom Tage der Eintragung dieses Beschlusses im Handelsregisters an für die Dauer von 5 Jahren ermächtigt, das Grundkapital einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 7.500.000 EUR gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautender Stammaktien zum Nennwert von 1,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023). Die Aktien können auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens ausgegeben werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Ausgabekurs soll mindestens 2,90 € betragen. Aktionären soll ein Vorteil von mindestens 0,10 € gewährt werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Ein Ausschluss des Bezugsrechts kann jedoch nur erfolgen, so lange der Ausschluss der Ausgabe von maximal 500.000 Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens in Form von Belegschaftsaktien dient. Belegschaftsaktien dürfen auch unter dem Ausgabekurs von 2,90 € ausgegeben werden.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 5 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2023 und, falls das Genehmigte Kapital 2023 bis 5 Jahre nach dem Tag der Eintragung dieses Beschlusses nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Begründung: In der Hauptversammlung.

TOP 7

Beschlussfassung über die Erhöhung der Vergütung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat schlägt vor:

Die jährliche Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates der solarcomplex AG wird von je 7.500 € auf je 12.000 € erhöht, beginnend ab 2023.

Begründung: Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft stehen (§113 AktG). Die dynamische Entwicklung der solarcomplex AG vergrößert die Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder spürbar. Eine Erhöhung der Vergütung ist angebracht.

TOP 8

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor:

Zum Prüfer des Jahresabschlusses 2023 (Abschlussprüfung gemäß § 316 ff. HGB) wird die Dornbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt bestellt.

TOP 9

Hinweise, Anregungen, Sonstiges

 

Singen am Hohentwiel, 24.07.2023

Der Vorstand

 

 

1 Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.

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