Avinci AG – Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG (CGI Deutschland B.V. & Co. KG hält unmittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien)

Avinci AG

Stuttgart

Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG

 

Die CGI Deutschland B.V. & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen, hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG, mehr als der vierte Teil der Aktien an der Avinci AG („Gesellschaft„) gehört (§ 20 Abs. 1 AktG). Sie hat weiter mitgeteilt, dass ihr unmittelbar die Mehrheit der Anteile und der Stimmrechte an der Gesellschaft (Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG) an der Gesellschaft gehören (§ 20 Abs. 4 AktG).

Die Logica Limited, London, Vereinigtes Königreich, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung von Anteilen gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG, mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört (§ 20 Abs. 1 AktG). Sie hat weiter mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung von Anteilen gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar die Mehrheit der Anteile und der Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG) an der Gesellschaft gehören (§ 20 Abs. 4 AktG).

Die CGI Corporate Holdings Limited, London, Vereinigtes Königreich, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung von Anteilen gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG, mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört (§ 20 Abs. 1 AktG). Sie hat weiter mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung von Anteilen gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar die Mehrheit der Anteile und der Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG) an der Gesellschaft gehören (§ 20 Abs. 4 AktG).

Die Logica Holdings B.V., Amstelveen, Niederlande, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung von Anteilen gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG, mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört (§ 20 Abs. 1 AktG). Sie hat weiter mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung von Anteilen gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar die Mehrheit der Anteile und der Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG) an der Gesellschaft gehören (§ 20 Abs. 4 AktG).

Die Logica International Holdings B.V., Amstelveen, Niederlande, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung von Anteilen gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG, mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört (§ 20 Abs. 1 AktG). Sie hat weiter mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung von Anteilen gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar die Mehrheit der Anteile und der Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG) an der Gesellschaft gehören (§ 20 Abs. 4 AktG).

Die Logica Holdings Nederland B.V., Amstelveen, Niederlande, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung von Anteilen gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG, mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört (§ 20 Abs. 1 AktG). Sie hat weiter mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung von Anteilen gemäß § 16 Abs. 4 AktG mittelbar die Mehrheit der Anteile und der Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG) an der Gesellschaft gehören (§ 20 Abs. 4 AktG).

 

Stuttgart, im September 2023

Avinci AG

Der Vorstand

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